Gemeinde Königheim

Seitenbereiche

Königheim - Weinort zum Erleben

Volltextsuche

Wetter in Königheim

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und über die  frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 18. März 2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen.

2. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen Wind (S) auf dem Gebiet der Gemeinde Großrinderfeld; auf der Gemarkung Gerchsheim die Flächen „GRO 1“ mit ca. 5,4 ha (Flst.-Nrn.: 8179, 8180, 8182 und 8183) und „GRO 2“ mit ca. 7,4 ha (Teil aus Flst.-Nr.: 8086) und auf Gemarkung Großrinderfeld Fläche „GRO 3“ mit ca. 6,7 ha (Teil aus Flst.-Nr.: 14235). Die räumlichen Geltungsbereiche der drei Sonderbauflächen sind im abgebildeten unmaßstäbliche Lageplan dargestellt.

3. Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 18. März 2024 über die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

4. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat zugleich in öffentlicher Sitzung am 18. März 2024 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung M 1:10.000 und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 18. März 2024, erstellt von der Klärle GmbH, Weikersheim, in der Zeit von Montag, 22. April 2024 bis einschließlich Montag, 27. Mai 2024 im Internet unter der Adresse www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen veröffentlicht werden.

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch

  • der Zwischenbericht über die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen 2023, erstellt von der Orchis Umweltplanung GmbH, Berlin, vom 7. März 2024
  • die Zwischenergebnisse der fledermauskundlichen Untersuchungen 2023 vom 6. März 2024, erstellt von der Orchis Umweltplanung GmbH, Berlin, vom 7. März 2024.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit können die Unterlagen auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 und den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 16), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@tauberbischofsheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

5. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.

Gegenstand der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von insgesamt drei „Sonderbauflächen Wind“ für die Errichtung von Windkraftanlagen in Ergänzung zur gesamträumlichen Planung zur Steuerung der Windkraftnutzung.

Tauberbischofsheim, 5. April 2024

Anette Schmidt, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am
13. April 2022 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen und in der Folge ortsüblich bekanntgemacht. In seiner Sitzung am 14. September 2023 beschloss der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach die Änderung des Aufstellungsbeschusses der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Änderungsbeschluss wurde anschließend in den Mitgliedsgemeinden ortsüblich bekannt gemacht.

2. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung von fünf Sonderbauflächen Wind (S) in der Gemeinde Königheim; auf der Gemarkung Pülfringen die Flächen „KÖN2“ mit ca. 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9088) und Fläche „KÖN3“ mit ca. 7,8 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9224) und auf Gemarkung Brehmen Fläche „KÖN4“ mit ca. 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3), „KÖN5“ mit ca. 6,1 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3) und „KÖN6“ mit ca. 5,7 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5901). Die räumlichen Geltungsbereiche der fünf Sonderbauflächen sind im unten abgebildeten unmaßstäbliche Lageplan dargestellt, zur besseren Erkennbarkeit wurden die Geltungsbereiche mit einem schwarzer Umring markiert.

3. Der Gemeinsame Ausschuss hat in der Sitzung am 14. September 2023 die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung M 1:15.000 und der Begründung, jeweils mit Datum vom 25. August 2023, sowie dem Umweltbericht vom August 2023 zugestimmt. Mit den gebilligten Vorentwurfsunterlagen fand in der Zeit vom Montag, 9. Oktober 2023 bis Montag, 13. November 2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt.

4. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat sodann in öffentlicher Sitzung am 18. März 2024 über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen, den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Maßgebend ist der Flächennutzungsplanentwurf (20. Änderung), bestehend aus der Planzeichnung M 1:15.000 und der Begründung, jeweils mit Datum vom 13. März 2024 und erstellt durch das Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim. Der Begründung ist der Umweltbericht mit Datum vom 12. März 2024, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 64285 Darmstadt, zugeordnet.

5. Der Entwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach liegt in der Zeit von Montag, 29. April 2024 bis einschließlich Montag, 3. Juni 2024 auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Innerhalb dieses Zeitraums besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Die Unterlagen können innerhalb dieser Frist auch auf den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 16), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Zudem ist es möglich, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen einzusehen und abzurufen.

Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim und den Bürgermeisterämtern der Mitgliedsgemeinden Großrinderfeld, Königheim und Werbach vorgebracht werden.

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die nachfolgend aufgeführten, verfügbaren umweltbezogenen Informationen:

  • Fachgutachten:
    • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand März 2024, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 63285 Darmstadt,
    • avifaunistische Stellungnahme mit Stand März 2024, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 63285 Darmstadt,
    • fachgutachterliche Einschätzung FFH-Arten mit Stand August 2023, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 63285 Darmstadt,
    • fachgutachterliche Stellungnahme Fledermäuse mit Stand August 2023, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 63285 Darmstadt,
    • FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 6523341 „Westlicher Taubergrund“ mit Stand August 2023, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 63285 Darmstadt,
    • Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung vom 21. August 2023, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 63285 Darmstadt,
    • Alternativenprüfung für die Sonderflächen 4 und 5 mit Stand März 2024, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 63285 Darmstadt.
  • vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
    • Stellungnahme des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 11.12.2023
    • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur vom 04.12.2023
    • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesforstverwaltung vom 06.11.2023
    • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 08.11.2023
    • Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken vom 09.11.2023
    • Stellungnahme des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis vom 14.11.2023
    • Stellungnahme der Gemeinde Ahorn vom 21.11.2023
    • Stellungnahme der NABU-Gruppe Tauberbischofsheim vom 13.11.2023
    • Stellungnahme des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Regionalverband Franken, Geschäftsstelle Heilbronn vom 12.11.2023
  • Betroffene Schutzgüter:

Themenblöcke nach Schutzgütern

Art der Umweltauswirkung

Schutzgut Boden und Altlasten

 
  • Versiegelung, Verdichtung
  • Bodeneingriffe im Bereich der Kulturdenkmalflächen
  • Eventuell Eingriffe in Bodenschutzwald.
  • Eingriffe in das Bodengefüge
  • Auswirkungen der Bodenbeschaffenheit auf den Erhalt von Wald um die Anlagenstandorte
 

Schutzgut Fläche

 
  • Flächeninanspruchnahme
 

Schutzgut Klima

 
  • Beitrag der Planung zum Klimaschutz
  • Erhaltung des Waldes wegen seiner zahlreichen Funktionen und der großen Bedeutung für den Klimaschutz
  • Bedeutung kleinerer Waldgebiete
  • Erfordernis von Erneuerbaren Energien für den Klimaschutz
 

 

Schutzgut Wasser

 
  • Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung
  • Wassergefährdende Stoffe
  • Erhöhung der Baumsterblichkeit
  • Auswirkungen auf Wasserschutzgebiet
 

Schutzgüter Flora, Fauna und biologische Vielfalt

 
  • Bestandsaufnahme und Auswirkungen der Planung auf kollisionsgefährderte Brutvogelarten, Zug- und Rastvögel
  • Eventuell Umsiedlung von Tieren in entferntere Habitate (Verlust von Lebensraum)
  • Kumulierende Auswirkungen mit anderen Windparks auf das Kollisionsrisiko für Vogel- und Fledermausarten
  • Schädigung von Reptilien, Amphibien und Fledermäuse
  • Bestandaufnahme und Bewertung der Planung auf Pflanzen
 
  • Bestandsaufnahme und Auswirkungen der Planung auf Erhaltungsziele- und Schutzzwecke des FFH-Gebietes und Natura-2000-Gebiete
 

Schutzgut Landschaft

 
  • Überprägung des Landschaftsbildes
  • Drohende Kronenverlichtung in kleinen Waldgebieten
  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild
  • Räumliche Bündelung von Windenergieanlagen
 

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

 
  • Möglicher Verlust von Kulturgütern
  • Visuelle Beeinträchtigungen von Kulturgütern
  • Abstände zu seismologischen Einrichtungen
  • Berücksichtigung militärischer Belange, insb. funktechnischer Einrichtungen und Flugsicherungsanlagen
 
Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
  • Lärmimmissionen
  • Schattenwurf
  • Abstände zu Siedlungen
 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

6. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steuerung der Windkraftnutzung“ weist auf den genannten Flächen bisher keine Windenkraftnutzung aus. Die Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bisher als Waldflächen dargestellt. Gegenstand der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von insgesamt fünf „Sonderbauflächen Wind“ für die Errichtung von Windkraftanlagen in Ergänzung zur gesamträumlichen Planung zur Steuerung der Windkraftnutzung.

Tauberbischofsheim, 5. April 2024

Anette Schmidt, Bürgermeisterin

 

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 17. Juni 2021 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen und in der Folge ortsüblich bekanntgemacht. In seinen Sitzungen am 15. Dezember 2022 und 14. September 2023 beschloss der Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach je die Änderung des Aufstellungsbeschlusses der 18. Änderung des Flächennutzungsplans. Auch diese Beschlüsse wurden ortsüblich bekanntgemacht.

2. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf folgende Flächen, jeweils der Gemarkung Großrinderfeld:

  • Umwandlung einer Wohnbaufläche (W) im Gewann „Wolfsgarten rechts“ in landwirtschaftliche Fläche. Der Planbereich liegt nördlich der Ortslage Großrinderfeld und umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 16959/1 z.T., 16960/0 z.T., 16961/0 z.T., 16962/0 z.T., 16963/0 z.T., 16964/0 z.T., 16965/0 z.T., 16966/0 z.T., 16967/0 z.T. und 16727/0 z.T. (Weg) mit einer Größe von ca. 2,28 ha (Planbereich 1).
  • Umwandlung einer Wohnbaufläche (W) im Gewann „Brücklesweg“ in landwirtschaftliche Fläche. Der Planbereich grenzt westlich an den Ortsbereich Großrinderfeld an. Er erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn.: 17258/0, 17257/0, 17256/0, 17255/0, 17254/0, 17252/0, 17251/0, 17250/0, 17249/0, 17247/0 z.T. und 17248/0 z.T. (Weg) auf einer Fläche von ca. 2,84 ha (Planbereich 2).
  • Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Gewann „Beunth“ auf den Grundstücken Flst.-Nrn.: 17238/0 z.T., 17237/0 z.T., 17236/0 z.T., 17235/0 z.T., 17234/0 z.T., 17233/1 z.T., 17233/0 z.T., 17232/0 z.T., 17231/0 z.T. und 17230/0 z.T. auf einer Gesamtfläche von ca. 0,64 ha. Der Planbereich schließt nordwestlich an das Gewann „Beund“ an (Planbereich 3).
  • Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO im Gewann „Beund“ direkt angrenzend an die Landesstraße L578 am südwestlichen Ortsrand von Großrinderfeld. Der Planbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 18004/0, 18005/0, 18006/0, 18007/0, 18008/0, 18009/0, 18010/0, 18011/0, 18012/0, 18013/0, 18014/0, 18015/0, 18016/0 und 18017/0 z.T. (Weg) mit einer Fläche von ca. 2,56 ha (Planbereich 4).
  • Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO im Gewann „Zündmantel“ direkt angrenzend an die Landesstraße L578 am südwestlichen Ortsrand von Großrinderfeld. Dieser umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn.: 18156/0 z.T., 18157/0, 18158/0, 18159/0, 18160/0, 18161/0, 18162/0, 18163/0, 18165/0, 18166/0, 18167/0, 18167/1 und 18167/2 mit einer Fläche von ca. 1,40 ha (Planbereich 5).
  • Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung Einzelhandel im Gewann „Zündmantel“ auf den Grundstücken Flst.-Nrn.: 18151/0, 18152/0, 18153/0, 18154/0, 18155/0, 18156/0 z.T. und 18169/0 z.T. (Weg) der Gemarkung Großrinderfeld mit einer Fläche von ca. 0,52 ha. Der Planbereich liegt ebenfalls direkt angrenzend an die Landesstraße L578 am südwestlichen Ortsrand von Großrinderfeld und grenzt direkt an die Wohnbaufläche „Zündmantel“ an (Planbereich 6).

       Die räumlichen Geltungsbereiche der 18. Änderung sind im unten abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt (mit den Zahlen 1 – 6 nummerierte, schwarz-rot gestrichelt umrandete Flächen).

3. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2024 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, M 1:5.000, und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 13. Dezember 2023, in der Zeit vom Montag, 29. April 2024 bis einschließlich Montag, 3. Juni 2024 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 während der üblichen Sprechzeiten oder nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 09341/803-3102 oder per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@tauberbischofsheim.de, öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraums besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Unterlagen können während dieser Frist auch auf den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 16), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) eingesehen werden.

Zudem ist es möglich, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen einzusehen und abzurufen.

4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.

Im Rahmen der 18. Änderung sollen die Voraussetzungen für die Entstehung weiterer Wohnbauflächen in den Gewannen „Beunth“, „Zündmantel“ und „Beund“ sowie einer Sonderbaufläche für den Einzelhandel im Gewann „Zündmantel“ geschaffen werden. Bestandteil der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sind ebenfalls die Umwandlung der Wohnbauflächen in den Gewannen „Wolfsgarten rechts“ und „Brücklesweg“ in landwirtschaftliche Fläche.


Tauberbischofsheim, 5. April 2024

Anette Schmidt, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)   

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen.
  2. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 0,9 ha auf der Gemarkung Gerchsheim.
    Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Gerchsheim und bezieht sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn.: 8428/0, 8429/0, 8299/0 z.T. (Weg) und 8427 z.T. (Weg) der Gemarkung Gerchsheim. Für den räumlichen Geltungsbereich ist die gestrichelt gekennzeichnete Fläche im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan maßgebend.
  3. Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 14. September 2023 über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
  4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.
    Im Rahmen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet im Sinne von § 8 BauNVO für die Errichtung eines HyperNetz-Schnellladeparks, sowie zwei weitere Gewerbegrundstücke geschaffen werden.


Tauberbischofsheim, 13. Oktober 2023
Anette Schmidt, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier :  Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)      

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen.
  2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 12,5 ha auf der Gemarkung Brehmen.
    Für den räumlichen Geltungsbereich ist die gestrichelt gekennzeichnete Fläche im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan maßgebend. Er erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn. 4560/0, 4550/0, 4400/0 (Weg), 4390/0, 4380/0, 4360/0, 4407/0 z.T., 4435/0, 4420/0, 4415/0, 4251/0 z.T. (Weg), 4292/0, 4280/0, 4270/0 und 4271/0 südöstlich der Ortslage Brehmen.
  3. Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 14. September 2023 über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
  4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.
    Gegenstand der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Brehmen.


Tauberbischofsheim, 13. Oktober 2023
Anette Schmidt, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ritterberg III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ritterberg III“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzberg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzberg“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Darre“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Darre“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Brehmen geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altheimer Steige“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, sowie Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“ Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Altheimer Steige“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung die Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“, Gemarkung Pülfringen, beschlossen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Pülfringen geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister