Hauptmenü
- Königheim & Umgebung
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
Bauleitpläne im BeteiligungsverfahrenÖffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 31. Änderung des Flächennutzungsplaneshier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 18. März 2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen. 2. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen Wind (S) auf dem Gebiet der Gemeinde Großrinderfeld; auf der Gemarkung Gerchsheim die Flächen „GRO 1“ mit ca. 5,4 ha (Flst.-Nrn.: 8179, 8180, 8182 und 8183) und „GRO 2“ mit ca. 7,4 ha (Teil aus Flst.-Nr.: 8086) und auf Gemarkung Großrinderfeld Fläche „GRO 3“ mit ca. 6,7 ha (Teil aus Flst.-Nr.: 14235). Die räumlichen Geltungsbereiche der drei Sonderbauflächen sind im abgebildeten unmaßstäbliche Lageplan dargestellt. 3. Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 18. März 2024 über die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 4. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat zugleich in öffentlicher Sitzung am 18. März 2024 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung M 1:10.000 und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 18. März 2024, erstellt von der Klärle GmbH, Weikersheim, in der Zeit von Montag, 22. April 2024 bis einschließlich Montag, 27. Mai 2024 im Internet unter der Adresse www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen veröffentlicht werden. Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit können die Unterlagen auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 und den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 16), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@tauberbischofsheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 5. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert. Gegenstand der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von insgesamt drei „Sonderbauflächen Wind“ für die Errichtung von Windkraftanlagen in Ergänzung zur gesamträumlichen Planung zur Steuerung der Windkraftnutzung. Tauberbischofsheim, 5. April 2024 Anette Schmidt, Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 20. Änderung des Flächennutzungsplaneshier: Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 2. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung von fünf Sonderbauflächen Wind (S) in der Gemeinde Königheim; auf der Gemarkung Pülfringen die Flächen „KÖN2“ mit ca. 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9088) und Fläche „KÖN3“ mit ca. 7,8 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9224) und auf Gemarkung Brehmen Fläche „KÖN4“ mit ca. 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3), „KÖN5“ mit ca. 6,1 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3) und „KÖN6“ mit ca. 5,7 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5901). Die räumlichen Geltungsbereiche der fünf Sonderbauflächen sind im unten abgebildeten unmaßstäbliche Lageplan dargestellt, zur besseren Erkennbarkeit wurden die Geltungsbereiche mit einem schwarzer Umring markiert. 3. Der Gemeinsame Ausschuss hat in der Sitzung am 14. September 2023 die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung M 1:15.000 und der Begründung, jeweils mit Datum vom 25. August 2023, sowie dem Umweltbericht vom August 2023 zugestimmt. Mit den gebilligten Vorentwurfsunterlagen fand in der Zeit vom Montag, 9. Oktober 2023 bis Montag, 13. November 2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt. 4. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat sodann in öffentlicher Sitzung am 18. März 2024 über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen, den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Maßgebend ist der Flächennutzungsplanentwurf (20. Änderung), bestehend aus der Planzeichnung M 1:15.000 und der Begründung, jeweils mit Datum vom 13. März 2024 und erstellt durch das Ingenieurbüro IBU, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Tauberbischofsheim. Der Begründung ist der Umweltbericht mit Datum vom 12. März 2024, erstellt durch das Büro Peter C. Beck, Ökologie & Stadtentwicklung, 64285 Darmstadt, zugeordnet. 5. Der Entwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach liegt in der Zeit von Montag, 29. April 2024 bis einschließlich Montag, 3. Juni 2024 auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Innerhalb dieses Zeitraums besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Die Unterlagen können innerhalb dieser Frist auch auf den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 16), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Zudem ist es möglich, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen einzusehen und abzurufen. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim und den Bürgermeisterämtern der Mitgliedsgemeinden Großrinderfeld, Königheim und Werbach vorgebracht werden. Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die nachfolgend aufgeführten, verfügbaren umweltbezogenen Informationen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können. 6. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steuerung der Windkraftnutzung“ weist auf den genannten Flächen bisher keine Windenkraftnutzung aus. Die Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bisher als Waldflächen dargestellt. Gegenstand der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von insgesamt fünf „Sonderbauflächen Wind“ für die Errichtung von Windkraftanlagen in Ergänzung zur gesamträumlichen Planung zur Steuerung der Windkraftnutzung. Tauberbischofsheim, 5. April 2024 Anette Schmidt, Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 18. Änderung des Flächennutzungsplaneshier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 17. Juni 2021 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen und in der Folge ortsüblich bekanntgemacht. In seinen Sitzungen am 15. Dezember 2022 und 14. September 2023 beschloss der Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach je die Änderung des Aufstellungsbeschlusses der 18. Änderung des Flächennutzungsplans. Auch diese Beschlüsse wurden ortsüblich bekanntgemacht. 2. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf folgende Flächen, jeweils der Gemarkung Großrinderfeld:
Die räumlichen Geltungsbereiche der 18. Änderung sind im unten abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt (mit den Zahlen 1 – 6 nummerierte, schwarz-rot gestrichelt umrandete Flächen). 3. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2024 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, M 1:5.000, und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 13. Dezember 2023, in der Zeit vom Montag, 29. April 2024 bis einschließlich Montag, 3. Juni 2024 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 während der üblichen Sprechzeiten oder nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 09341/803-3102 oder per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@tauberbischofsheim.de, öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraums besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterlagen können während dieser Frist auch auf den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 16), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) eingesehen werden. Zudem ist es möglich, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen einzusehen und abzurufen. 4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung: Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert. Im Rahmen der 18. Änderung sollen die Voraussetzungen für die Entstehung weiterer Wohnbauflächen in den Gewannen „Beunth“, „Zündmantel“ und „Beund“ sowie einer Sonderbaufläche für den Einzelhandel im Gewann „Zündmantel“ geschaffen werden. Bestandteil der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sind ebenfalls die Umwandlung der Wohnbauflächen in den Gewannen „Wolfsgarten rechts“ und „Brücklesweg“ in landwirtschaftliche Fläche.
Anette Schmidt, Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 28. Änderung des Flächennutzungsplaneshier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 27. Änderung des Flächennutzungsplaneshier : Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche BekanntmachungNeuaufstellung des Bebauungsplanes „Ritterberg III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ritterberg III“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden. Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Königheim, 20.12.2022 Öffentliche BekanntmachungNeuaufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzberg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzberg“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden. Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Königheim, 20.12.2022 Öffentliche BekanntmachungNeuaufstellung des Bebauungsplanes „Darre“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Darre“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Brehmen geschaffen werden. Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Königheim, 20.12.2022 Öffentliche BekanntmachungNeuaufstellung des Bebauungsplanes „Altheimer Steige“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, sowie Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“ Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Altheimer Steige“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung die Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“, Gemarkung Pülfringen, beschlossen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Pülfringen geschaffen werden. Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Königheim, 20.12.2022 |