2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Mühläcker" mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Gissigheim, Gemeinde Königheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 23.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühläcker“, Gemarkung Gissigheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Darüber hinaus wurde der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes „Mühläcker“ und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Gegenstand der Änderung ist das Grundstück Flst.Nr. 13875, Gemarkung Gissigheim. Der geänderte Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planänderung
Im Plangebiet des Bebauungsplanes „Mühläcker“, Gemarkung Gissigheim, befindet sich im Kreuzungsbereich Buchenweg/Hansenberg das Grundstück Flst.Nr. 13875, auf dem ein Kinderspielplatz sowie eine Grünfläche ausgewiesen wurde. Da die Fläche jedoch nicht als Kinderspielplatz genutzt wird, soll das Grundstück nun der Wohnbebauung zugeführt werden. Durch die Teiländerung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden. Die Teiländerung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung werden von Montag, den 20.11.2023 bis einschließlich Freitag, den 22.12.2023 (montags-freitags 08.00 – 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsicht im Rathaus in Königheim, Zimmer Nr. 307, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Zeit dort – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – vorgebracht werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf unserer Homepage www.koenigheim.de (Rubrik „Leben & Wohnen – Bauen & Wohnen – Bebauungsplanverfahren“) eingestellt.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Königheim, den 02.11.2023
gez.
Krug, Bürgermeister
Die Unterlagen sind nachfolgend abrufbar:
Lageplan mit textlichen Festsetzungen
hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Tauberbischofsheim, 13. Oktober 2023
Anette Schmidt, Bürgermeisterin
hier : Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Tauberbischofsheim, 13. Oktober 2023
Anette Schmidt, Bürgermeisterin
hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Tauberbischofsheim, 25. September 2023
gez.
Anette Schmidt
Bürgermeisterin
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Gegenstand der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von drei Sonderbauflächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung Schönfeld.
Tauberbischofsheim, 25. September 2023
gez.
Anette Schmidt
Bürgermeisterin
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Gegenstand der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Gemarkungen Ilmspan und Schönfeld.
Tauberbischofsheim, 25. September 2023
gez.
Anette Schmidt
Bürgermeisterin
hier: Öffentliche Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Tauberbischofsheim, 25. September 2023
gez.
Anette Schmidt
Bürgermeisterin
hier: Amtliche Bekanntmachung des Einleitungs-/ Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 27.02.2023 in öffentlicher Sitzung dem Antrag des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie gem. § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ erstreckt sich auf die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 4560, 4550, 4400, 4390, 4380, 4370, 4360, 4407 (Teilfläche), 4435, 4420, 4415, 4251 (Teilfläche), 4292, 4280, 4270 und 4271 der Gemarkung Brehmen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen geschaffen werden. Geplant ist ein Sondergebiet „Photovoltaik“ zu schaffen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.
Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ ist der nachfolgende Lageplan vom 26.01.2023 maßgebend.
Der Einleitungs-/Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 27.02.2023 wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.
Königheim, den 08.03.2023
gez. Krug, Bürgermeister
Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ritterberg III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ritterberg III“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.
Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister
Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzberg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzberg“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.
Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister
Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Darre“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Darre“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Brehmen geschaffen werden.
Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister
Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altheimer Steige“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, sowie Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“ Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Altheimer Steige“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung die Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“, Gemarkung Pülfringen, beschlossen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Pülfringen geschaffen werden.
Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister