Gemeinde Königheim

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Eigentümerwechsel/Wasser

Wechselt ein an die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung angeschlossenes Grundstück den Eigentümer (z.B. durch Verkauf, Schenkung, Erbe oder Versteigerung), so soll die Gemeinde Königheim unverzüglich informiert werden. Der bisherige sowie der jetzige Eigentümer sind verpflichtet, die Änderung anzuzeigen.
Dies übernimmt nicht, wie häufig angenommen, der Notar oder das Grundbuchamt.
Als bisheriger Eigentümer ersparen Sie sich dadurch etwaige Auseinandersetzungen mit dem nachfolgenden Eigentümer und vermeiden, dass Ihnen gegebenenfalls auch der Wasser- und/oder Abwasserverbrauch des nachfolgenden Eigentümers - bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung - angelastet wird.
Bis zur grundbuchmäßigen Umschreibung bleibt der bisherige neben dem jetzigen Eigentümer Gesamtschuldner.
Um unnötige Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir eine gemeinsame Ablesung der Zählerstände.
 
Unbedingt anzugeben sind das Datum der Übergabe sowie der Zählerstand. Zur Vermeidung größerer Nach- bzw. Überzahlungen empfiehlt sich für den jetzigen Eigentümer die Angabe des voraussichtlichen Verbrauchs. Sollten sich bei Ihnen abrechnungsrelevante Daten, unabhängig von einem Eigentumswechsel ändern (z.B. Anschrift, Namensänderung bei Heirat, usw.), vergessen Sie bitte nicht, uns dieses ebenfalls mitzuteilen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Dörr unter der Telefonnummer 09341/9209-32 gerne zur Verfügung.