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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14. September 2020

Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Ludger Krug, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen der EWE Energie-Weser-Ems auf Gemarkung Pülfringen durch das Landratsamt erteilt wurde. Das Landratsamt hat das Einvernehmen der Gemeinde Königheim ersetzt. Dieses war zuvor vom Gemeinderat zweimal abgelehnt worden.
Des Weiteren informierte der Bürgermeister die Öffentlichkeit über die Anschaffung von 16 Notebooks für die Kirchbergschule Königheim. Die Finanzierung der Laptops erfolgt über das Corona-Soforthilfe-Programm des Landes zur Ausstattung von Bildungseinrichtungen mit mobilen Endgeräten. Der Förderbetrag beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 8.668 €. Die Notebooks werden benötigt für den Fall, dass die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aufgrund einer zweiten Infektionswelle wieder zu Hause über das Internet stattfinden muss.
Abschließend gab der Vorsitzende bekannt, dass alle vier neu erschlossenen Bauplätze im 3. Bauabschnitt des Baugebietes „Ritterberg II“ zwischenzeitlich verkauft werden konnten. Die Gemeindeverwaltung beschäftigt sich bereits mit der Erschließung weiterer Bauplätze in Königheim. Alle freien Bauplätze finden sich immer aktuell auf der Homepage www.koenigheim.de
 
 
Unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt wurde der
 

Beitritt der Gemeinde Königheim zur Initiative PRO BAD Höpfingen e.V.
 
beschlossen.
 
Die DLRG Ortsgruppe Königheim e.V. hat mit Schreiben vom 23.01.2020 den Beitritt der Gemeinde Königheim zur Initiative PRO BAD Höpfingen e.V. beantragt, da die DLRG Königheim einer der Hauptnutzer des Höpfinger Familienbades ist. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag zu und zeigte somit ein solidarisches Signal für die Unterstützung der Initiative PRO BAD Höpfingen e.V. Grundsätzlich leiden unzählige Schwimmbäder in Deutschland unter einer chronischen Unterfinanzierung. Aus dem Gemeinderat wurde dahingehend auch eine stärkere Unterstützung durch die Bundes- und Landespolitik gefordert.
 
 
Zentrales Thema der Gemeinderatssitzung war die Beratung über den
 

Neubau des zentralen Feuerwehrgerätehauses Königheim/Gissigheim
 
Zur Einleitung in das Thema ging Bürgermeister Krug zunächst auf die im Jahr 2017 durchgeführte und vom Gemeinderat am 18.09.2017 beschlossene Feuerwehrbedarfsplanung ein. Die Feuerwehrbedarfsplanung dient den Kommunen als Instrument um Hinweise zu geben, wie die Feuerwehr einer Gemeinde technisch und personell ausgestattet werden muss. Als erste Maßnahme aus diesem Feuerwehrbedarfsplan wurde im Jahr 2019 eine Fahrzeughalle für die Feuerwehr Pülfringen fertiggestellt. Als nächstes wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.10.2020 den Auftrag für die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10) vergeben. Diese notwendige Neuanschaffung führt jedoch auch zu einem erheblichen Folgeproblem: Das neue Fahrzeug ist deutlich größer und schwerer als das bisherige Löschgruppenfahrzeug 8 aus dem Jahre 1987, wodurch das Feuerwehrgerätehaus in Gissigheim an seine Grenzen gerät.
Um sich mit dieser Thematik zu beschäftigen und eine Lösung des Problems herbeizuführen, gründete man eigens eine Arbeitsgruppe, die sich aus Führungskräften und Baufachleuten aus den Feuerwehrabteilungen Königheim und Gissigheim zusammensetzt.
Feuerwehrkommandant Torsten Glock stellte in der vergangenen öffentlichen Sitzung die Ergebnisse der Projektgruppe vor. Er führte aus, dass eine erste Bestandsaufnahme des Feuerwehrgerätehauses in Gissigheim verdeutlichte, dass die Stahlbetondecke für das neue HLF 10 nicht ausreichend tragfähig sein wird. Ebenfalls zeigte sich, dass die Einfahrtshöhe/-breite wie auch die lichte Raumhöhe und Stellplatzgröße im bestehenden Gerätehaus zu geringfügig ist. Hinzu kommen weitere Mängel am Feuerwehrgerätehaus, welche auch bereits im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung festgestellt wurden. Hierzu zählen z.B. eine fehlende Absauganlage und Drucklufterhaltung, reparaturbedürftige Einfahrtstore, nicht ausreichende Parkflächen oder das nicht Vorhandensein einer Damenumkleide.
Es lässt sich zusammenfassen, dass  das vorhandene Gerätehaus das Anforderungsprofil für heutige Gerätehäuser in zahlreichen Punkten nicht erfüllt.
In einem zweiten Schritt untersuchte das Projektteam verschiedene Umbauvarianten. Aufgrund der sehr hohen Umbaukosten kam man jedoch relativ schnell zum Ergebnis einen Gebäudeneubau in die Betrachtung miteinzubeziehen. Hierzu wurde es notwendig, einen geeigneten Standort für ein mögliches neues Feuerwehrgerätehaus zu finden.
Unter Zugrundelegung verschiedener Kriterien wie die Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung des Gebäudes, die Einhaltung der Hilfleistungsfristen, ausreichend Fläche für notwendige Stellplätze sowie ausreichend Erweiterungsmöglichkeiten wurden hierfür drei verschiedene Standorte ermittelt.
Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes, das Gefahrenpotential in den Ortsteilen Königheim und Gissigheim sowie der topographischen Gegebenheiten kommt dabei nur ein Standort zwischen Königheim und Gissigheim infrage, um auch die gesetzlichen Hilfsfristen einhalten zu können. Bei dem Grundstück, das nach Betrachtung dieser Umstände am besten geeignet ist, handelt es sich um die Fläche, die bereits in den Jahren 2015/2016 vom Landkreis Main-Tauber für die temporäre Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehen war (Containerstandort). Das Grundstück liegt am Ortsteingang Gissigheim im Bereich Schloßstraße/Mühlgärten und grenzt unmittelbar an eine Turmstation der EnBW an. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage ist das Grundstück im Einsatzfall schnell von den Feuerwehrleuten aus Gissigheim und Königheim zu erreichen. Der Ergebnisbericht des Projektteams wurde bereits am 23.07.2019 dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Da es sich hierbei um eine äußerst kostenintensive Investition für die Gemeinde handelt, traf der Gemeinderat zusammen mit dem Projektteam die gemeinsame Entscheidung, ein unabhängiges Planungsbüro in den Untersuchungsprozess miteinzubeziehen. Auch das Planungsbüro beschäftigte sich zunächst mit der Frage, ob sich ein Um- oder Neubau für die Gemeinde als vorteilhaft erweist.  Ebenso wurden verschiedene Grundstücke für einen möglichen Neubau untersucht. Das Planungsbüro erkannte die gleichen Probleme wie das Projektteam der Feuerwehr und empfahl der Gemeinde ebenfalls aus Kostengründen den Neubau einem Umbau vorzuziehen. Eine Ertüchtigung bzw. ein Umbau des Gerätehauses Gissigheim ist auch nach Ansicht des Architekturbüros für heutige Anforderungen mit verhältnismäßigem Aufwand nicht umsetzbar. Auch was die Standortauswahl betraf, kam man zum gleichen Ergebnis wie zuvor das Planungsteam der Feuerwehr. Die Machbarkeitsstudie des Planungsbüros wurde dem Gemeinderat im Juni 2020 vorgestellt. Der Gemeinderat selbst bat darum, zwei weitere Standortmöglichkeiten zu untersuchen, welche sich am Ende allerdings als ungeeignet erwiesen. Ebenfalls wurde im Juni die weitere Vorgehensweise besprochen. Man legte fest, dass in der öffentlichen September-Sitzung eine ausführliche Information der Öffentlichkeit erfolgt und anschließend die Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen erfolgen soll. Bereits am 10.09.2020 wurden zudem die Mitglieder der vier Einsatzabteilungen in einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand informiert werden.
Nach einer Unterbrechung der Sitzung, um auch den interessierten Zuhörer die Möglichkeit zu geben, Fragen zum Thema zu stellen, fasste der Gemeinderat zum Abschluss seiner Beratungen den Beschluss, dass ein Neubau des zentralen Feuerwehrgerätehauses erfolgt. Als neuer Standort wurde, entsprechend der vorgetragenen Untersuchungsergebnisse, der Bereich  Schloßstraße/Mühlgärten auf den Flurstücken 11806 ff. unmittelbar neben der Turmstation der EnBW festgelegt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den Beginn der Planungsarbeiten für den Neubau des zentralen Feuerwehrgerätehauses Königheim/Gissigheim einzuleiten. Die Umsetzung der Maßnahme ist für die Jahre 2022/2023 vorgesehen.
 
 
In der vergangenen Sitzung wurden darüber hinaus
 

2 Bauanträgen
 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.