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Annahmeverfahren auf Erddeponien im Landkreis

Für die Annahme von Erdaushub auf den Erddeponien im Main-Tauber-Kreis gelten seit Januar 2022 geänderte Bedingungen. Damit werden gesetzliche Regelungen umgesetzt, die zwingend beachtet werden müssen und die nicht in der Verantwortung des Landratsamtes, des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWMT) sowie der Städte und Gemeinden liegen. Das Land möchte zum einen dokumentieren, woher Bodenaushub kommt und wann und wo er abgelagert wurde. Zum anderen möchte das Land sicherstellen, dass vor einer Ablagerung auf der Deponie andere Verwertungsmöglichkeiten geprüft wurden.
 
Die Annahmebedingungen wurden bei einem gemeinsamen Termin mit Landrat Christoph Schauder, den Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie dem AWMT erörtert und – im Vergleich zur ursprünglichen Neuregelung ab 1. Januar – so bürgerfreundlich wie möglich und rechtlich zulässig angepasst. Konkret konnte der Landkreis nach weiteren Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart erreichen, dass Bodenaushub auf den Erddeponien auch dann angenommen werden darf, wenn darin größere Steine enthalten sind. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Prüfung alternativer Verwertungsmöglichkeiten genügt es nun, die angefragten Stellen im Formular zu benennen. Der Anlieferer muss aber nicht mehr schriftlich belegen, dass er die entsprechenden Stellen gefragt hat. Stattdessen kontrolliert der AWMT stichprobenartig, ob es die Verwertungsprüfung tatsächlich gegeben hat.
 
Auf der überarbeiteten Anlieferungserklärung muss der Anlieferer erklären, wer der für den Erdaushub verantwortliche Bauherr und wer der Transporteur ist. Die Herkunft, die Art und die Menge des Bodenaushubs sowie sein Aussehen, seine Konsistenz, sein Geruch und seine Farbe müssen beschrieben werden. Auch muss eine Erklärung abgegeben werden, dass mindestens zwei alternative Verwertungsmöglichkeiten im Umkreis geprüft wurden und welche dies waren, beispielsweise bei einem Recyclingunternehmen. Wenn keine zumutbare Möglichkeit gefunden wurde, ist die Annahme auf einer Erddeponie möglich. Auf dem Formular muss durch Ankreuzen bestätigt werden, dass keine herkunftsbedingten Anhaltspunkte für eine Schadstoffbelastung des Bodenaushubs bekannt sind. Bei jeder Anlieferung muss der Anlieferer auf der Anlieferungserklärung hierzu die Seiten eins und zwei, bei Anlieferungen über 100 Kubikmeter zusätzlich die Seite fünf ausfüllen.
 
Der Platzwärter auf der Deponie bestätigt, dass die vom Anlieferer gemachten Angaben plausibel sind und keine Hinweise auf eine Schadstoffbelastung des Materials vorliegen. Bei Anlieferungen in mehreren Fuhren muss jede einzelne mit der betreffenden Menge in ein Betriebstagebuch eingetragen werden, so dass dokumentiert ist, welche Stoffe wann wo abgelagert wurden. Hierfür sind die Seiten 3 und 4 des Formulars vorgesehen. Danach steht einer Annahme des Aushubs nichts mehr im Wege.
 
Informationen zu den 21 Erddeponien im Landkreis und die Anlieferungserklärung für Bodenaushub stehen unter www.main-tauber-kreis.de/entsorgungseinrichtungen zur Verfügung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Abfallwirtschaftsbetriebes unter den Telefonnummern 09341/82-5988 und 09341/82-5951 gerne zur Verfügung.