Seite drucken
Gemeinde Königheim (Druckversion)

Rathaus Aktuell

Entwidmung und Einziehung der Feldwege, Flst. Nr. 6232, 6242, 6492, 6128 und 6104 (Teilfläche), Gemarkung Königheim

Die Gemeinde Königheim als zuständige Straßenbaubehörde beabsichtigt die Feldwege Flst. Nr. 6232, 6242, 6492, 6128 und 6104 (Teilfläche), Gemarkung Königheim, nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg dem öffentlichen Verkehr zu entziehen und zu entwidmen.
Die einzuziehenden Flächen sind in nachfolgenden Lageplänen umrandet dargestellt.
 
Einwendungen gegen die Einziehung können innerhalb von drei
Monaten ab dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim, vorgebracht werden.
 
Königheim, den 09.04.2023
gez. Krug, Bürgermeister

http://www.koenigheim.de//de/rathaus-verwaltung/rathaus-aktuell