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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12. Oktober 2020

Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Krug über den aktuellen Sachstand zur Sanierung des Bettendorf‘schen Schlosses in Gissigheim. Er konnte erfreulicherweise mitteilen, dass man hier dem vorgesehen Zeit- und Kostenplan voll entspricht. Die Maßnahme soll bis Ende November abgeschlossen werden. Voraussichtlich Anfang November soll bereits das Gerüst am Schloss entfernt werden.
 
 
Anschließend wurde der
 

vorhabenbezogene Bebauungsplan "Solarpark Weikerstetten“, Gemarkung Königheim
 
behandelt.
 
Der Gemeinderat billigte die von der Energiebauern GmbH vorgelegten Planungsunterlagen und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Energiebauern GmbH plant in der Gemeinde Königheim (Bereich Weikerstetten) die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 27.09.2019 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt und eine Bewertung anhand des Kriterienkatalogs der Gemeinde Königheim eingereicht.
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 11.05.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen.
 
 
Darüber hinaus wurde die
 

Teiländerung des Bebauungsplanes "Ritterberg II", Gemarkung Königheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für die Flst-Nr. 8285/1 und 16273
 

beschlossen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen in Königheim soll im Baugebiet "Ritterberg II" ein weiterer Bauabschnitt zur Erschließung von vier Bauplätzen realisiert werden.

Alle Bauplätze des zuletzt erschlossenen 3. Bauabschnittes sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt veräußert, so dass lediglich noch zwei Bauplätze im gesamten Baugebiet „Ritterberg II“ vorhanden sind. Auf diesen beiden Bauplätzen liegen ebenfalls Reservierungen vor.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht auf den betroffenen Grundstücken eine Grünfläche vor, weshalb die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden müssen.
Der Gemeinderat beschloss zudem die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 i.V.m. 4 Abs. 2, 2 Abs. 2 BauGB erfolgen.
 
 
Unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt wurde vom Gemeinderat die
 

Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr
 
beschlossen. Über die Notwendigkeit der Anschaffung des Fahrzeuges wurde bereits in der September-Sitzung des Gemeinderates ausführlich informiert.
 
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) wurde europaweit ausgeschrieben. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 26.08.2020 hatten insgesamt fünf Bieter ihr Angebot fristgerecht abgegeben. Die Ausschreibung war auf zwei Lose aufgeteilt. Für Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) gingen zwei Angebote, für Los 2 (Beladung) gingen drei Angebote fristgerecht ein.
 
Seitens des beauftragten Ingenieurbüros GSB Engineering GmbH kann die Kombination der Angebote von Rosenbauer (Fahrgestell und Aufbau) und Barth (Beladung) als die Entscheidung der ersten Wahl empfohlen werden. Das Angebot kann, nach den Erfahrungen des Ingenieurbüros GSB, die auf vergleichbaren Angeboten jüngerer Zeit beruhen, als realistisch und wirtschaftlich bewertet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Angebote auch technisch absolut auf dem ausgeschriebenen Niveau sind, wurde seitens des Ingenieurbüros empfohlen, diesen beiden Bietern den Zuschlag zu erteilen.
Die Firma Rosenbauer bietet ein MAN Allradfahrgestell der mittleren Klasse, mit automatisiertem Schaltgetriebe und der Abgasnorm Euro 6 an. Das angebotene Fahrgestell erfüllt alle technischen Anforderungen Der Gesamtpreis beläuft sich auf brutto 101.150,00 Euro. Rosenbauer bietet zudem ein technisch hervorragendes Aufbaukonzept an und erfüllt somit alle geforderten Punkte. Der Gesamtpreis für den Aufbau, inkl. aller Bedarfspositionen, beläuft sich auf brutto 224.791,00 Euro.
Die feuerwehrtechnische Beladung wurde von der Fa. Barth als günstigste Bieterin mit brutto 81.476,62 Euro angeboten.
Der Gesamtauftragswert beläuft sich somit auf brutto 407.417,62 Euro. Im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Königheim sind als Anfinanzierung 200.000 EUR finanziert. Hiervon werden in diesem Jahr voraussichtlich nur ca. 100.000 EUR als Anzahlung fällig. Darüber hinaus sind in der Finanzplanung für das Jahr 2021 weitere 200.000 Euro für das Fahrzeug veranschlagt. Die voraussichtliche Lieferzeit beläuft sich auf 14 Monate.
Das Gesamtergebnis der Ausschreibung liege mit 7.500 € knapp über dem geplanten Ansatz.
 
Bürgermeister Krug bedankte sich ganz besonders bei der Arbeitsgruppe der Feuerwehr. Fast zwei Jahre habe sich diese mit der Neuanschaffung des neuen Fahrzeuges beschäftigt und dabei festgelegt, wie das Fahrzeug ausgerüstet werden soll. Vom Bürgermeister konnte bestätigt werden, dass die Feuerwehr hierbei mit größter Behutsamkeit und Sorgfalt vorgegangen ist und dafür Sorge trug, dass keine „goldenen Wasserhähne“ im Fahrzeug verbaut werden. Auch Hauptkommandant Glock bedankte sich bei Bürgermeister und Gemeinderat für die stets gute Zusammenarbeit bei der Planung des neuen Fahrzeuges.
Mit dem HLF 10 wird ein großer Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der gemeindlichen Feuerwehr geleistet.
 
 
Im Anschluss erfolgte der
 

Beitritt der Gemeinde Königheim zum Verein "Tauberländer Bio-Streuobstwiesen e.V."
 
Der „Verein Tauberländer Bio-Streuobstwiesen e.V.“ verfolgt den Zweck den naturnahen, ökologischen Streuobstbau und ähnliche Formen der Kultur von hochstämmigen Obstbäumen zu fördern. Damit verbunden ist das Ziel, die Vielfalt der heimischen Flora und Fauna sowie alte regionale Hochstammobstbaumsorten für künftige Generationen zu erhalten und das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Streuobstwiesen zu schärfen. Dieser Zweck folgt aus der Einsicht, dass der naturnahe Streuobstbau ein unverzichtbares Element eines integrierten Konzeptes von Naturschutz-und Landespflege darstellt. Der Verein hat seinen Sitz in Tauberbischofsheim. Der Jahresbeitrag für Kommunen beträgt 150,00 EUR.
 
 
Unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt wurde der
 

Rechnungsabschluss für das Jahr 2019
 
festgestellt. Kämmerer Köhler stellte die Eckpunkte des Rechnungsabschlusses vor. Er führte aus, dass im Vergleich zu den Vorjahren der Verwaltungshaushalt erneut wieder auf einen Höchststand anstieg. Dies liegt im Jahr 2019 nicht an den Ausgaben, sondern vor allem auch an der positiven Einnahmenentwicklung.
Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt 1.379.575 € und liegt damit deutlich über dem Planansatz. Nach Abzug der erforderlichen Schuldentilgung in Höhe von ca. 448.000 € beträgt die sogenannte Nettoinvestitionsrate für das Jahr 2019 knapp 931.000 €. Diese Summe steht der Gemeinde für Investitionen im Vermögenshauhalt zur Verfügung.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer stellt mit 1,81 Mio. € eine der wichtigsten Einnahmepositionen dar. Im Vergleich zum Vorjahr werden bei dieser Position 100.000 € Mehreinnahmen verzeichnet.
Ebenfalls sehr wichtig für die Gemeinde sind die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen. Diese liegen in diesem Jahr bei einer Summe von 1,5 Mio. €. In der Planung wurden ca. 10.000 € mehr veranschlagt.
Mit Jahreseinnahmen in Höhe von 720.000 € wurde bei der Gewerbesteuer erneut ein gutes Ergebnis erzielt. Das Rechnungsergebnis liegt hier allerdings um 5.000 € unter dem Ansatz. Im Vergleich zu den letzten Jahren fiel die Gewerbesteuer um durchschnittlich 70.000 €.
Die Einnahmen bei der Grundsteuer A und B weichen nur minimal vom Ansatz ab. Zusammen betragen diese ca. 415.000 €.
Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb summieren sich im Rechnungsjahr 2019 auf 2.955.707 € und liegen mit 234.000 € über dem Vorjahresergebnis.
Auf eine Summe von 2,131 Mio. € belaufen sich die Personalkosten im Jahr 2019. Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben umfassen alle Ausgaben, die zur Verwaltung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Gemeindeverwaltung und ihrer Einrichtungen notwendig sind. Insgesamt betragen die Verwaltungs- und Betriebsausgaben 3,44 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahresergebnis ergab sich somit eine Minderung der Ausgaben um ca. 121.000 €. Gegenüber dem Planungsansatz blieb man mit 360.000 € unter dem Haushaltsansatz.
Für die kirchlichen Kindergärten bezahlte die Gemeinde im Jahr 2019 ca. 234.291,80 €.
Auf der Ausgabenseite besonders hervorzuheben sind die abzuführenden Umlagen. Die Gemeinde musste 2019 für die Kreis- und die Finanzausgleichsumlage zusammen 1.934.994,78 € aufwenden. Im Jahr 2018 waren es nur 1.881.213 €. Unter Einbeziehung der Gewerbesteuerumlage, die in diesem Rechnungsjahr bei 136.611,26 € liegt, erreichen die Umlagezahlungen damit einen Anteil von 21,9 % (Vorjahr 20,7 %) am Volumen des Verwaltungshaushalts. Die Gesamtsumme der Umlagezahlungen von 2.071.606,04 € teilt sich auf in die bereits erwähnte Gewerbesteuerumlage, Finanzausgleichsumlage und Kreisumlage.
Weiter wurden für laufende Kredite insgesamt Zinszahlungen in Höhe von 125.000 € fällig.
 
Anschließend ging Kämmerer Köhler auf die Gebührenhaushalte und wirtschaftlichen Unternehmen ein. Beim Kindergarten stieg die Kostendeckung um 8 % auf 61 % (Zuschussbedarf 361.124 €).
Bei der Abwasserbeseitigung sank die Kostendeckung um 9 %, liegt somit nur noch bei 97 %. Im Jahr 2021 sollen die Gebühren hier neu kalkuliert werden. Im Bestattungswesen fiel die Kostendeckung auf Grund einiger Instandsetzungen um 8 % auf 74 %.
Bei der Wasserversorgung hat sich die Gebührenanpassung zum Jahr 2018 positiv ausgewirkt. Hier stieg die Kostendeckung auf 115 %. Allerdings müssen hier auch die Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Eine Neukalkulation ist ebenfalls für das Jahr 2021 geplant.
 
Das Volumen des Vermögenshaushaltes 2019 beträgt 3,7 Mio. € und liegt damit minimal unter dem Ansatz. Die Mittel wurden überwiegend insbesondere für den Hochwasserschutz (2,6 Mio.) sowie für die neuen Baugebiete Ritterberg II 3. BA (110.000 €) und Brehmen „Im Grün“ (666.000 €) benötigt. Die Fertigstellung und Abrechnung der Baugebiete erfolgte im Jahr 2020. Des Weiteren wurden mit der Phosphatfällung bei der Kläranlage Königheim (269.000 €), dem Abbruch des „Alten Bahnhofes“ (91.689,82 €) die Umrüstung auf LED-Beleuchtung (101.000 €) sowie auf den Friedhöfen Brehmen und Königheim (39.000 €) weitere Maßnahmen und Erneuerungen durchgeführt.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 448.000 € getilgt. Die Verschuldung der Gemeinde Königheim zum Jahresende 2019 beträgt 6.513.239,28 €.
Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung  von 2.194,48 €, welche 305 € über dem Vorjahreswert liegt. Die Rücklage konnte durch eine Zuführung in Höhe von ca. 41.000 € auf 1,08 Mio. ansteigen.
 
 
Zum Abschluss der Sitzung wurde
 

7 Bauanträgen
 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
Dabei wurde dem Umbau einer Scheune in Pülfringen nur unter dem Vorbehalt die Zustimmung erteilt, dass die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine Überprüfung erfolgt hier zuständigkeitshalber durch das Landratsamt.