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Hinweise an die Jagdausübungsberechtigten: Afrikanische Schweinepest ASP

Unkostenpauschale Schwarzwildmonitoring in Baden-Württemberg - Erhöhung von 25,50 € auf 50,- € ab 01.11.2020

Die routinemäßigen Monitoringmaßnahmen beim Schwarzwild durch die Jägerschaft spielen gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Seuchenlage bezüglich der ASP eine noch wichtigere Rolle.
Die höchste Aussagekraft für die Früherkennung eines Seuchenausbruchs hat dabei die gezielte Beprobung und Untersuchung sogenannter Risikotiere (Fallwild, Unfallwild, krank erlegtes Wild).
 
Um die Jägerschaft bei dieser wichtigen Tätigkeit zu unterstützen und einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, hat die Landesregierung die Unkostenpauschale zum 1. November 2020 von bisher 25,50 € auf 50,- € erhöht.
Konkret wird für die Meldung von Fallwild unter Angabe des genauen Fundortes (Geokoordinaten) beim zuständigen Veterinäramt oder/und mittels künftiger Fallwild-App im Wildtierportal BW (nach Freischaltung) unter Kennzeichnung des Fundortes sowie ggf. der ergänzenden Unterstützung beim Wiederauffinden des Kadavers eine Unkostenpauschale in Höhe von 50,- Euro/ pro Tierkörper gewährt. Sofern nach Absprache mit dem Veterinäramt eine ergänzende Beprobung des Fallwildes durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgt, wird diese Probenahme separat in Höhe von 50,- Euro/Tier vergütet.
Für die Beprobung von krank erlegten Stücken (gesundheitlich bedenkliche Merkmale) mittels zweier Blutröhrchen oder von verendet aufgefundenem Unfallwild mittels zweier Blutröhrchen oder alternativ einem Bluttupfer wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 Euro/Tier gewährt.
 
Die Prämierung ist gekoppelt an die Untersuchungstauglichkeit der Probe im Labor sowie an die Vollständigkeit der persönlichen Angaben des Berechtigten auf dem Untersuchungsantrag. Bei der Meldung von Fallwild an das Wiederauffinden des Kadavers durch das Veterinäramt. Die Unkostenpauschalen werden den zur Jagdausübung befugten Personen, den Bediensteten der Landesforstverwaltung und der AöR ForstBW sowie für Unfallwild ggf. auch Bediensteten des Straßenbaulastträgers gewährt.