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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19. Juli 2021

Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Ludger Krug bekannt, dass der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung dem Abschluss eines Nutzungsvertrags zur Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.Nr. 12808/1, Gemarkung Gissigheim (Zentraler Wasserhochbehälter) zugestimmt hat.
 
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die
 

Innerörtliche Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis durch die Breitbandversorgung Deutschland GmbH
 
vorgestellt.
Der Main-Tauber-Kreis arbeitet daran, alle Haushalte innerhalb des Kreisgebiets mit Breitband (Glasfaser) zu versorgen. Die Breitbanderschließung erfolgt dabei nach einem Stufenkonzept. Dieses sieht wie folgt aus:
Stufe 1:     Basiserschließung mit mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im eigenwirtschaftlichen bzw. geförderten Ausbau
Stufe 2:     Anbindung der 82 Schulen mit Glasfaser
Stufe 3:     restliche weiße Flecken beseitigen
Stufe 4:     Glasfasererschließung in Gewerbegebieten
 
Die Stufen 1 und 2 sind bereits abgeschlossen. Die Ausbaustufen 3 und 4 sind im März 2021 gestartet. Als fünfte Stufe soll nun mit der innerörtlichen Breitbanderschließung begonnen werden. Dabei soll die gegenwärtig bestehende Kupferinfrastruktur durch Glasfaserkabel überbaut werden. Von drei Unternehmen haben sich die Oberbürgermeister sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Bürgermeisterdienstversammlung für die Breitbandversorgung Deutschland GmbH ausgesprochen. Die Breitbandversorgung Deutschland GmbH sichert einen flächendeckenden, eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau bei Erreichen der Vorvermarktungsquote von 20 % zu. D. h., bevor der eigenwirtschaftliche Ausbau beginnt, müssen sich mindestens 20% der Nutzerinnen und Nutzer im Main-Tauber-Kreis für einen Glasfaseranschluss bei der Breitbandversorgung Deutschland GmbH entscheiden.
Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Kooperationsvertrag, der zwischen der Breitbandversorgung Deutschland GmbH, den Städten und Gemeinden sowie dem Main-Tauber-Kreis abgeschlossen werden soll. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.  
 
 
Sodann erfolgte die Beschlussfassung über die
 

Bildung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2020.
 
Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres feststellen zu lassen.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 wird derzeit aufgestellt und voraussichtlich im Herbst/Winter 2021 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst in der Folge können die Jahresabschlussarbeiten für das Kalenderjahr 2020 im Detail erfolgen.
Um dennoch bereits Planungssicherheit im Haushaltsjahr 2021 geben zu können, sollten die zu übertragenden Haushaltsermächtigungen aus 2020 unabhängig von der Jahresrechnung beschlossen werden. Diese übrigen Mittel wurden auch schon bei der Aufstellung und Beratung des Haushalts für das Jahr 2021 in den meisten Fällen berücksichtigt.
Im investiven Bereich im Finanzhaushalt werden vor allem die Mittel der bereits begonnenen Maßnahmen übertragen. Der Gemeinderat stimmte der Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1.992.638,57 € und Haushaltseinnahmeresten in Höhe von 2.172.100,00 € zu.
 
 
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung die
 

Anpassung der Elternbeiträge für die KiTa Königheim.
 
Man orientierte sich hierbei, wie jedes Jahr, an den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs.
Für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 wurden dementsprechend die Gebühren anhand der Empfehlungen in Höhe von 2,9 % angepasst.
Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.
 
Für die Regelgruppen lauten die künftigen Beiträge auf der Basis von 12 Monatsbeiträgen im Einzelnen:
 
                                                                             Bisher          2021/22
-  für das Kind aus einer Familie,
mit einem Kind, monatlich                             119,00 €    122,00 €
-  für ein Kind aus einer Familie mit zwei
Kindern unter 18 Jahren, monatlich               92,00 €      95,00 €
-  für ein Kind aus einer Familie mit drei
Kindern unter 18 Jahren, monatlich               61,00€       63,00 €
-  für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern unter 18 Jahren, monatlich     20,00 €      21,00 €
 
Im Detail werden die Gebühren in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
 
 
Zum Abschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zu
 

8 Bauanträgen,

 
darunter dem Neubau von drei Wohnhäusern mit insgesamt 27 Wohneinheiten, einer Tiefgarage, 10 Garagen sowie Kfz-Stellflächen im Freien in der Winzerstraße in Königheim, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.