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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 20. Juni 2022

Bürgermeister Ludger Krug gab bekannt, dass seit Samstag, den 18.06.2022, die Weinstraße in Königheim voll gesperrt ist. Anlass der Sperrung waren heruntergefallene Mauerstücke einer baufälligen Scheune. Der Zustand der Scheune ist dem zuständigen Kreisbauamt seit etwa 34 Monaten bekannt. Immer wieder wurde das Kreisbauamt auf den Missstand seitens der Gemeindeverwaltung hingewiesen, insbesondere dann, wenn erneut Dachziegel und Mörtel herunterfielen. Das Kreisbauamt hat sich mit dem Eigentümer mehrmals vor Ort getroffen und den Eigentümer aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen. Bisher hatte sich allerdings nichts am Zustand geändert.
Aus aktuellem Anlass fand nun erneut mit dem Kreisbauamt und einem ortsansässigen Zimmereibetrieb ein Vorort-Termin statt. Dabei wurde beschlossen, dass der Dachstuhl der maroden Scheune am Mittwoch, den 22.06.2022, abgebrochen wird, sodass die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist. Geplant ist, die Vollsperrung der Weinstraße bis zum Wochenende wieder aufzuheben.
 
Des Weiteren informierte der Vorsitzende, dass aktuell etwa 40 geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen in der Gemeinde Königheim in Privatwohnungen untergebracht wurden. Davon wurden ca. die Hälfte über private Initiativen aufgenommen und die andere Hälfte über den Kreis in dafür durch die Gemeinde angemietete Häuser.  
 
Als Nächstes lud der Vorsitzende zur Max Wolf – Ausstellung des Heimatvereins Brehmbachtal am 26.06.2022 und zum 75-jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Pülfringen Ende August ein.
 
 
Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen des

 

vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Schwarzfeld-Siedlung“  Gemeinde Königheim, Gemarkung Gissigheim
 
behandelt sowie die erneute Auslegung beschlossen.
 
Die Firma GPJOULE Projekt GmbH & Co. KG hatte im März 2021 den Zuschlag zur Umsetzung des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat erhalten. Am 26.04.2021 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Nach dem Billigungsbeschluss des Vorentwurfes am 29.11.2021 schloss sich im Zeitraum vom 13.12.2021 – 14.01.2022 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB an. Im genannten Zeitraum gingen verschiedene Stellungnahmen ein.
Nach ausführlicher Abwägung wurden die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsdokument berücksichtigt und die erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung beschlossen.
 
 
Sodann erfolgte die Beschlussfassung über die
 

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen.
 
Die letzte Anpassung der Gebühren im Bestattungswesen wurde im Jahre 2016 vorgenommen. Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde man darauf hingewiesen, dass die Kostendeckung im Bestattungswesen anzuheben ist, zumal dies unter anderem für die Zuschussbehörden ein wichtiges Kriterium bei der Verteilung der Fördermittel ist. In der Gemeinderatssitzung am 26. April 2021 wurde daher vom Gemeinderat beschlossen, den Kostendeckungsgrad auf 100 % anzuheben. Die Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von der Allevo Kommunalberatung GmbH erstellt.
Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen zu. Die Satzung wurde in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Dort können die neuen Gebührensätze entnommen werden.
 
 
Im Nächsten Tagesordnungspunkt wurden die
 

Dienstleistungen für die Betriebsführung der Wasserversorgungs-Ortsnetze
 
vergeben.
Der Vorsitzende informierte, dass der Dienstleistungsvertrag für die Betriebsführung der Wasserversorgungs-Ortsnetze mit den Stadtwerken Buchen bereits im letzten Jahr auslief. Der Vertrag wurde im vergangenen Jahr um ein Jahr verlängert.  Im Mai 2022 wurde die Dienstleistung nun erneut ausgeschrieben. Innerhalb der Angebotsfrist gingen zwei Angebote von regionalen Energieversorgern ein. Die beiden Angebote wurden vom Planungsbüro Walter + Partner intensiv geprüft. Im Ergebnis musste ein Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Folglich blieb das Stadtwerk Tauberfranken mit Sitz in Bad Mergentheim als einziger Bieter übrig. Das eingereichte Angebot des Stadtwerks Tauberfranken lag geringfügig unter der Kostenschätzung.
Der Gemeinderat beschloss die Dienstleistung für die Wasserversorgungs-Ortsnetze Königheim an das Stadtwerk Tauberfranken zu vergeben.
 
 
Im Anschluss daran wurde die
 

Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten sowie der stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Königheim, Abteilung Königheim
 
vom Gemeinderat erteilt.
Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Königheim, Abteilung Königheim, haben im Rahmen der Jahreshaupt-versammlung am 02.06.2022 den Abteilungskommandanten und seine Stellvertreter gewählt. Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit § § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Königheim bedarf die Wahl der Zustimmung des Gemeinderats.
 
Jeweils einstimmig gewählt wurden:
Herr Thomas Zugelder als Abteilungskommandant
Herr Andreas Geier als 1. stellv. Abteilungskommandant
Herr Fabian Brell als 2. stellv. Abteilungskommandant
 
 
Als Nächstes wurde zu
 

1 Bauantrag
 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
 
Zum Abschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung beschloss der Gemeinderat unter dem Tagesordnungspunkt
 

Verschiedenes
 
die Entwidmung der Feldwege Flst.Nr. 6201, 6193 und 6185, Gemarkung Königheim. Die Absicht der Einziehung und Entwidmung der Feldwege wurde in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.