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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 08. Mai 2023

Nachdem es keine Bekanntgaben gab, wurde in die Tagesordnung eingestiegen und vom Gemeinderat die
 

Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023

für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
 
aufgestellt.
Laut Mitteilung des Landgerichts Mosbach hat die Gemeinde Königheim 3 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Für die Vorschlagsliste gingen bei der Gemeindeverwaltung insgesamt fünf Bewerbungen ein.
Die in der Gemeinderatssitzung durchgeführte Wahl führte zu folgendem Ergebnis:
In die Vorschlagsliste aufgenommen werden Frau Daniela Faulhaber, Frau Michaela Höfling und Frau Katja Keppner-Hofacker.
Die Kommunen stellen lediglich die Vorschlagslisten auf, die eigentliche Wahl der Schöffen findet durch einen Ausschuss in den Amtsgerichten statt.
 
Anschließend wurde der
 

Vergabe der Stromlieferung für die gemeindeeigenen Liegenschaften

 
an die ODR/EnBW zum Angebotspreis in Höhe von 0,1557 €/kWh netto für die Jahre 2024 und 2025 zugestimmt.
Nach der fristgerechten Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.12.2022 durch die EnBW wurde im September 2022 die Stromlieferung ab 01.01.2023 für die gemeindeeigenen Liegenschaften ausgeschrieben und vergeben.
Aufgrund der Energiekrise konnte lediglich ein Vertrag über den Lieferzeitraum von einem Jahr abgeschlossen werden.
Die Verwaltung hat deshalb nun erneut die Versorger zur Abgabe eines Angebotes für die Stromlieferung für ein bzw. zwei Jahre ab 01.01.2024 aufgefordert. Hierzu gingen insgesamt drei Angebote ein. Der Stromliefervertrag wurde an die ODR/EnBW als günstigsten Bieter vergeben.
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt folgte die Beschlussfassung über den
 

Bebauungsplan „Krautgärten", Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen, im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13b, 13a BauGB

- Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
 
Der Gemeinderat hat am 31.01.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Krautgärten", Gemarkung Pülfringen, im beschleunigten Verfahren nach §§ 13b, 13a BauGB aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 19.12.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie Behördenbeteiligung beschlossen.
Die Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 02. Januar 2023 bis einschließlich 10. Februar 2023. In diesem Zeitraum gingen verschiedene Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und deren Abwägung wurden in der Sitzung ausführlich vorgestellt.
Der Gemeinderat beschloss, die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägung zu berücksichtigen. Des Weiteren wurde der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
 
Im Anschluss daran wurde der
 

Vorhabenbezogene Bebauungsplan

„Solarpark Weikerstetten"
 
erneut als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2022 den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weikerstetten" bereits gefasst. Nachdem der Durchführungsvertrag am 27.07.2022 geschlossen wurde, wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erneut gefasst. An den Planungsunterlagen in der Fassung vom 25.10.2021 wurden keine Änderungen vorgenommen.
 
Zum Abschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zu  
 

drei Bauanträgen
 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.