Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat in der Sitzung am 08.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis 30.05.2023 im Bürgermeisteramt Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim, Zimmer 307 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Königheim Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Die Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Königheim unter www.koenigheim.de, Rubrik Rathaus & Verwaltung > Schöffenwahl 2023 veröffentlicht.
Königheim, 15. Mai 2023
gez. Krug, Bürgermeister