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Ab dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert

Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Kinderreisepässe ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Ab 01.01.2024 kommen als Ausweisdokumente für Kinder (bereits ab Säuglingsalter) Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU (Achtung: auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Bitte beachten Sie aber, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
 
Die Ausstellung von Personalausweisen dauert aktuell ca. 2 bis 3 Wochen, die von regulären Reisepässen etwa 4 bis 6 Wochen.
 
Bitte berücksichtigen Sie dies bereits jetzt für die Planung Ihrer nächsten Urlaubsreise.