Seite drucken
Gemeinde Königheim (Druckversion)

Rathaus Aktuell

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2020

Zu Beginn der Sitzung wurde die
 

Aufnahme eines Darlehens
 
behandelt. Das im Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Darlehen von 712.000 € soll bei den aktuell günstigen Zinskonditionen vertraglich gesichert werden. Kämmerer Köhler ging auf die durchgeführte Zinsabfrage ein.
Der Gemeinderat beschloss die Aufnahme des Darlehens bei der L-Bank zu einem Zinssatz von 0,00 % (Zinsbindung 10 Jahre, Laufzeit 30 Jahre).
Dabei ist bekannt, dass der Zinssatz bis zur Antragsvorbereitung durch die L-Bank noch geringfügig variieren kann.
 
 
Im Anschluss folgte der Tagesordnungspunkt
 

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Flst.Nr. 8619, 8656, 8664, Gemarkung Pülfringen
 
Der Gemeinderat behandelte diesen Antrag bereits in der Sitzung vom 27.01.2020.
Die EWE Erneuerbare Energien GmbH plant in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro-Wind-Energie GmbH die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Bereich Scherenberg im ausgewiesenen Vorranggebiet K1-Pülfringen Nord des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach und dem Vorranggebiet 32_TBB des Regionalplanes Heilbronn-Franken. Die Standorte befinden sich auf privaten Grundstücksflächen. Der Gemeinderat versagte bereits in der Januar-Sitzung das Einvernehmen zum Antrag.
In der Zwischenzeit erfolgte, am 27.02.2020, der öffentliche Erörterungstermin des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in der Brehmbachtalhalle Königheim. Die beim Erörterungstermin eingegangenen Einwände wurden nach Auskunft des Landratsamtes berücksichtigt, untersucht und abgewogen. So wurde auch eine Überarbeitung des Schall- und Schattenwurfgutachtens vom Kreisbauamt veranlasst, was zu keiner weiteren Beanstandung der Anlagen führte.
Mit Schreiben vom 26.05.2020 wurde die Gemeinde nun darauf hingewiesen, dass das Einvernehmen in der Sitzung vom Januar rechtswidrig versagt wurde, da die Grundstücke, auf denen die Windkraftanlagen geplant sind, sich in der eigens für die Windenergie geschaffenen Vorrangfläche Nr. 32 des Regionalplans bzw. in der Konzentrationszone K1 des Flächennutzungsplanes befinden und somit bauplanungsrechtlich zulässig sind. Eine Überprüfung des Kreisbauamtes und Abgleich der Koordinaten ergab darüber hinaus, dass sich alle geplanten Windenergieanlagen auch innerhalb dieser Flächen befinden.
Der Gemeinde Königheim wurde nun gemäß § 54 Abs. 4 LBO aufgrund der angemahnten Rechtswidrigkeit der Einvernehmensversagung erneut zum Antrag angehört, weshalb eine erneute Behandlung im Gemeinderat notwendig wurde.
Der Gemeinderat bestätigte seinen Beschluss aus der Januar-Sitzung und versagte erneut das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung der drei Windkraftanlagen.
 
 
Im Anschluss wurde die aktuelle Situation zur
 

Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis
 
beraten.
Die Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis ist weit vorangeschritten. In einem Basiskonzept bis Anfang 2019 wurden rund 17.000 Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s und rund 16.500 Haushalte mit mindestens 30 Mbit/s angeschlossen. Derzeit erfolgen noch kleinere Restarbeiten in Elpersheim und in Gissigheim. In einem zweiten Schritt werden ca. 82 Schulen im Landkreis mit einem direkten Glasfaseranschluss ins Gebäude versorgt. Die Arbeiten für die Kirchbergschule in Königheim sind abgeschlossen. Der Landkreis hat sodann mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgestimmt, auch die Erschließung der übrigen sogenannten "weißen Flecken" und der Gewerbegebiete voranzutreiben. Hierfür war eine europaweite Ausschreibung notwendig. Als günstigster Bieter ging aus der Ausschreibung die Firma NGN Fiber Network KG mit Sitz in Aubstadt in der Rhön hervor. Die Erschließung der "weißen Flecken" und der Gewerbegebiete umfasst ein Investitionsvolumen von 20,562 Millionen Euro. Hiervon trägt der Bund 50% sowie das Land Baden-Württemberg 40%. Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags wird der Landkreis weitere 5% übernehmen, sodass die Städte und Gemeinden im Landkreis lediglich 1,03 Millionen Euro, also 5% der Gesamtinvestition zu tragen haben. Daraus entfällt ein Anteil in Höhe von voraussichtlich 54.691,35 € auf die Gemeinde Königheim. Nach Auskunft der Kreisverwaltung ist dieser Betrag wie folgt auf die Haushaltsjahre zu verteilen:
 
Jahr 2021 – 18.230,45 €
Jahr 2022 – 18.230,45 €
Jahr 2023 – 18.230,45 €.
 
Im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde sind 40.000 € für diese Maßnahme veranschlagt, die demzufolge nicht im Jahr 2020 fällig werden.
 
Die Lückenschließung innerhalb der Gemeinde Königheim sieht konkret folgende Adressen vor:
-           FTTB – Anschluss im Gewerbegebiet "Breitenflur" in Königheim (Glasfaser bis ins Gebäude)
-           Kläranlage Königheim
-           Gemarkung Gissigheim, Riedsiedlung
-           Gemarkung Gissigheim, Badholz-Siedlung
-           Gemarkung Pülfringen, Hof Hoffeld
-           Gemarkung Pülfringen, Haidsiedlung.
 
Der Gemeinderat stimmt dem vorgesehenen Breitbandausbau im Bereich der Gemeinde Königheim sowie dem kommunalen Anteil der Gemeinde in Höhe von voraussichtlich 54.691,35 € zu.
Der Breitbandausbau und die anteilige Finanzierung durch die Gemeinde Königheim steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Bund mit 50%, dem Land Baden-Württemberg mit 40% und dem Main-Tauber-Kreis mit 5%.
 
 
Unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt beschäftigte man sich mit Spenden, welche im Jahr 2019 erfreulicherweise an die Gemeinde Königheim gerichtet wurden. Über die
 

Annahme von Spenden
 
muss durch den Gemeinderat gemäß der gesetzlichen Regelung Beschluss gefasst werden.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von 6.849 € zu. Bürgermeister Krug sprach seinen besonderen Dank an alle Spendengeber  aus.
 
 
Anschließend wurde
 

drei Bauanträgen
 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

http://www.koenigheim.de//de/rathaus-verwaltung/rathaus-aktuell