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Hinweis Waldbrandgefahr Grillverbot im Waldbereich

Mit der Sommerhitze steigt auch die Gefahr von Waldbränden. Eine achtlos entsorgte Zigarettenkippe oder ein Grillfeuer können verheerende Folgen nach sich ziehen. Während der Waldbrandsaison in Deutschland, welche in der Regel von März bis Oktober andauert, stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen bereit. Für den Main-Tauber-Kreis wird Stand 29.07.2020 für verschiedene Bereiche eine hohe Waldbrandgefahr gemeldet.
Leider musste in den vergangenen Wochen verstärkt beobachtet werden, dass im direkten Umfeld von Waldbereichen gegrillt wurde. Wir bitten dringend darum, sich umsichtig zu verhalten und auf das Grillen im und in der Nähe eines Waldes zu verzichten.
 
Unabhängig von der jeweiligen Wetterlage trifft das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg folgende Regelungen:

  • vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuermachen ist nur an den offiziellen, nicht gesperrten Grillstellen erlaubt.
  • offenes Feuer auf eigenen Grundstücken muss 30 m zum Waldrand entfernt sein.

 
Wir weisen darauf hin, dass auch an den erlaubten öffentlichen Stellen ein (Grill-) Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden muss.