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Öffnung der Kinderspielplätze

Ab 06. Mai ist es den Kommunen möglich, die Kinderspielplätze wieder zu öffnen. Auch hier ist es weiterhin wichtig, entsprechende Vorgaben zu beachten. Wir bitten insbesondere die Begleitpersonen, Sorge für die Einhaltung zu tragen.
 

  • Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von  1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der CoronaVerordnung des Landes.

Die Übertragung des neuen Coronavirus erfolgt in erster Line über den Luftweg. Deshalb ist das Abstandsgebot eine zentrale Maßnahme bei der Verringerung des Infektionsrisikos.
 

  • Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt.

Deshalb soll die Zugangsbegrenzung mit durchschnittlich maximal einem Kind je 10 m² Spielplatzfläche die möglichen Kontakte und damit das Infektionsrisiko reduzieren. 10 m² Außengelände je Kind entsprechen auch der Empfehlung des Landesjugendamtes für die Kindertagesbetreuung. Erwachsene Begleitpersonen werden nicht in die maximale Belegungszahl eingerechnet, da sie sich oft am Rande des Spielgeländes aufhalten bzw. beim Spielen mit dem Kind aus dem eigenen Haushalt keinen Abstand einhalten müssen.
Da die Spielplatzfläche nicht der Spielfläche entspricht (nicht nutzbare Grünflächen, Pflanzen usw.) wird die Gemeinde Königheim im Rahmen eines Aushangs eine zulässige Höchstzahl von Kindern ausweisen, die auf dem jeweiligen Spielplatz erlaubt sind. Diese Höchstzahl ist unbedingt einzuhalten!
 

  • Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.

Die Benutzung von Spielplätzen durch Kinder ist nur unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen zulässig, um auch unter infektionspräventiven Gesichtspunkten eine verantwortungsvolle Nutzung der Spielplätze durch die Kinder zu gewährleisten.