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Vermeidung von Ruß- und Rauchbelästigung

In den letzten Tagen gingen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden über Ruß- und Rauchbelästigungen im Ortskern von Königheim ein, die von privaten Befeuerungsanlagen ausgingen.
 
Um die Belastung von Nachbarn und auch der Umwelt gering zu halten, bitten wir zukünftig darauf zu achten, dass die Befeuerung von Holzheizungen nur mit zulässigem Material erfolgt.
 
Dies sind insbesondere Brennstoffe, die für die Feuerungsanlage zugelassen sind, wie z.B. stückiges, naturbelassenes, lufttrockenes Holz, auch in Form vom Holzbriketts oder vergleichbaren Holzpellets sowie andere Presslinge aus naturbelassenem Holz nach entsprechender Vorschrift für Ihre Holzheizung (siehe auch 1. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung).
 
Dagegen dürfen gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste nicht in Feuerungsanlagen verbrannt werden.
 
Auch das Mitverbrennen von Abfällen und Papier ist selbstverständlich unzulässig.