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Gesplittete Abwassergebühr

Veränderungen bei den versiegelten Flächen sind anzuzeigen

Seit dem 01. April 2010 werden die Abwassergebühren getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (sog. Schmutzwassergebühr) und für die anfallende Niederschlagswassermenge, welche in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird (Niederschlagswassergebühr), erhoben.

Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist grundsätzlich der Frischwasserverbrauch. Dieser wird jährlich im November/Dezember über die Wasseruhren von den gemeindlichen Wasserablesern ermittelt.

Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die überbauten und befestigten (versiegelten) Flächen, des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen zugeführt werden. 

Für versiegelte Flächen, von denen das dort anfallende Niederschlagswasser nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt, sind keine Niederschlagswassergebühren zu zahlen.

Die versiegelten und angeschlossenen Flächen werden zur Berechnung der Niederschlagsgebühr in drei Klassen aufgeteilt: 

- wasserundurchlässige Flächen wie Ziegel-, Glas-, Blechdächer, Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Fliesen und sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugenverguss oder auf Beton verlegt.

- teilweise wasserdurchlässige Flächen wie Flachdächer mit Kiesschüttung, Pflaster, Platten, Fliesen und sonstige wasserdurchlässige Flächen ohne Fugenverguss auf sickerfähigem Untergrund verlegt, Verbundsteine mit Fugen.

- wasserdurchlässige Flächen wie Gründächer, Sickersteine, Kies oder Schotterflächen inklusive Schotterrasen und Rasengittersteine.


Bitte beachten Sie:

Baumaßnahmen sowie Änderungen der versiegelten Fläche (Größe oder Versiegelungsart) hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde Königheim unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter dem nachfolgenden Link bzw. können im Rathaus abgeholt werden.