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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2022

Nachdem es keine Bekanntgaben gab, teilte Bürgermeister Krug auf Nachfrage mit, dass zur Brandruine in der Weinstraße in Königheim derzeit Abstimmungen zwischen der Baurechtsbehörde, der Gebäudeversicherung und der Polizei laufen. Die Gemeindeverwaltung hat gegenüber den zuständigen Behörden bereits mehrfach gefordert, dass die Brandreste umgehend abgeräumt werden, damit die Vollsperrung in der Weinstraße wieder aufgehoben werden kann.
 
Anschließend wurde mit dem Tagesordnungspunkt
 

Auftragsvergabe Gebührenkalkulation Abwasser 2023-2024 inkl. Nachkalkulationen

 
in die Sitzung eingestiegen.
Kämmerin Dörr erläuterte, dass die letzte Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2016 und 2017 aus dem Jahr 2015 stammt. Seither liegt die Abwassergebühr unverändert bei 3,30 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr bei 0,17 €/m³.  
Im Kommunalabgabengesetz ist geregelt, dass Kostenüberdeckungen dem Gebührenzahler in einem Zeitraum von fünf Jahren zu erstatten sind und Kostenunterdeckungen ausgeglichen werden sollen. Aus diesem Grund sind sogenannte Nachkalkulationen notwendig, um das jeweilige Jahresergebnis festzustellen.
Die Erstellung der Nachkalkulationen inkl. Neukalkulation erfordert umfangreiche Berechnungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie aktueller Rechtsprechung in diesem Bereich. Die Verwaltung hat deshalb mehrere Angebote eingeholt. Der günstigste Anbieter ist das Büro Schmidt & Häuser aus Nordheim, das im Main-Tauber-Kreis schon viele Kommunen in Sachen Gebühren- und Beitragskalkulation betreut.
Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe zur Erstellung der Abwassergebührenkalkulation 2023-2024 sowie der Nachkalkulationen  für die Jahre 2016-2021 an das Büro Schmidt & Häuser zu einem Festpreis von 9.600 € netto zu.
 
Sodann erfolgte die Beschlussfassung über die
 

Bildung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2021.
 
Zum 01.01.2020 wurde das Finanzwesen der Gemeinde Königheim auf die Kommunale Doppik umgestellt.
Auch das Neue Kommunale Haushaltsrecht lässt die Bildung von sog. Haushaltsresten zu. Da die Jahresrechnung 2021 noch nicht erstellt ist, können noch Haushaltsreste zur Übertragung ins Jahr 2022 gebildet werden.
Die Verwaltung hat sich hier auf die Aus- und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beschränkt (Finanzhaushalt), die mit Sicherheit im Jahr 2022 gebraucht werden bzw. auf Maßnahmen, die bisher noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Der Gemeinderat stimmte der Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1.108.000,00 € und Haushaltseinnahmeresten in Höhe von 855.100,00 € zu.
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde über die

 

Neukonzeptionierung der Überlandhilfe

im Main-Tauber-Kreis

- Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den kreisangehörigen Kommunen
 
beraten.
Der Vorsitzende erläuterte, dass bei bisherigen Brandereignissen in den Kommunen des Main-Tauber-Kreises die Nachbarschaftshilfe durch andere Feuerwehren gegenseitig verrechnet wurde. Um das System des interkommunalen Kostenausgleichs zu entbürokratisieren, wurde die Stabsstelle Brand-/Katastrophenschutz, Rettungswesen im Landratsamt aus den Reihen der Kommunen gebeten, Modelle für ein vereinfachtes Verfahren auszuarbeiten. Im Ergebnis wurde ein Modell, das auf die gegenseitige Verrechnung verzichtet als sachgerechteste Lösung angesehen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Neukonzeptionierung der Überlandhilfe im Main-Tauber-Kreis werden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgehalten. Demnach ergeben sich die nachstehenden wesentlichen Grundsätze:
-          Die Städte und Gemeinden stellen sich gegenseitig keine Kosten für die Überlandhilfe in Rechnung.
-          Kostenpflichtige Einsätze nach dem Feuerwehrgesetz werden direkt dem Kostenschuldner in Rechnung gestellt.
-          Bestimmte Fahrzeuge, welche regelmäßig im Bereich der Überlandhilfe eingesetzt werden, werden vom Landkreis bezuschusst.
-          Der Zuschuss beträgt 25 Prozent des Zuschusses nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu).
Der Gemeinderat stimmte dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Main-Tauber-Kreis und den 18 kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Regelung der Überlandhilfe der Feuerwehren gemäß § 26 Feuerwehrgesetz (FwG) zu.
 
Zum Abschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zu
 

einem Bauantrag
 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.