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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 30. Januar 2023

Zu Beginn der ersten Gemeinderatssitzung im Jahr 2023 fand die
 

Blutspenderehrung

 
statt (siehe auch Bericht „Blutspenderehrung“ in diesem Amtsblatt).
 
Unter dem Tagesordnungspunkt
 

Bekanntgaben
 
informierte Bürgermeister Krug über den Zuschlag der zum 01.01.2022 eingegangenen Projektanträge für Freiflächenphotovoltaik. Im Jahr 2019 hat die Gemeinde Königheim einen Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet aufgestellt. Stichtag für die Berücksichtigung von Anträgen zur Errichtung eines Solarparks ist jeweils der 1. Oktober eines Kalenderjahres. Folgende Projekte wurden seitdem vom Gemeinderat bewilligt:
2019 – Solarpark Weikerstetten, Gemarkung Königheim
2020 – Solarpark Schwarzfeld-Siedlung, Gemarkung Gissigheim
2021 – Solarpark Hof Birkenfeld, Gemarkung Pülfringen (u. Gemarkung Gissigheim)
Im Rahmen der eingegangenen Projektanträge zum Stichtag 01.10.2022 entschied sich der Gemeinderat für den Solarpark „Reißklinge“ auf Gemarkung Brehmen von der Bürgerenergie Königheim GmbH & Co. KG. Die Entscheidung des Gemeinderats beruht dabei auf der Einhaltung des Windkraftkompromisses und die Erfüllung des Kriterienkatalogs.
Mit dem Solarpark „Reißklinge“ ist nun auch vorerst die Flächenobergrenze, die im Kriterienkatalog ausgewiesen ist, erreicht. Der Gemeinderat sich darauf verständigt, dass zunächst die zuvor genannten Solarparks realisiert und ans Stromnetz angeschlossen werden sollen, bevor in einigen Jahren über die Ausweisung weiterer Flächen beraten werden kann.
 
Zur Brandruine in der Weinstraße teilte Bürgermeister Krug mit, dass die Gemeindeverwaltung vom Landratsamt darüber informiert wurde, dass am 18.01.2023 der Abbruch der Brandruine stattfinden soll. Kurz davor fand ein Vorort-Termin mit einem Statiker statt. Leider müssen für den Abbruch der Brandruine noch weitere Untersuchungen mit Blick auf die Statik der Natursteinmauer vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist es zum aktuellen Zeitpunkt leider ungewiss, wann mit dem Abbruch begonnen werden kann.
 
Weiter informierte der Vorsitzende, dass die Erneuerung der Steuerung der Kirchturmuhr in Gissigheim beauftragt wurde. Aufgrund von Lieferfristen verzögert sich jedoch die Reparatur der Kirchturmuhr.
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt folgte die 
 

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 und der Finanzplanung 2024 bis 2026.
 
Der Entwurf des Haushaltsplans sowie die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 wurden bereits im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022 ausführlich vorgestellt. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, den Haushaltsplanentwurf für das weitere Verfahren zu übernehmen.
Kämmerin Dörr stellte den Haushaltsplan mit den wichtigsten Eckdaten kurz vor. Der Gesamtergebnishaushalt schließt bei Erträgen in Höhe von 8.598.100 € und Aufwendungen in Höhe von 8.942.855 € mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von - 344.755 € ab. Im Finanzhaushalt beträgt der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf 98.555 €. Aufgrund der hohen Liquidität von 4.000.000 € sind im Jahr 2023 erfreulicherweise keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Stattdessen kann die Pro-Kopf-Verschuldung um 200 € pro Einwohner reduziert werden.  
Die größten Investitionsmaßnamen für 2023 sind der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Königheim-Gissigheim, die Beschaffung eines Gerätetransportwagens für die Feuerwehr, die Ausstattung der RÜBs mit neuer Messtechnik, die Ausstattung der Kirchbergschule im Rahmen des Digitalpakts, die Dachsanierung des Bürgerhauses Brehmen, sowie Maßnahmen für den Hochwasserschutz.
Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan 2023 und der Finanzplanung 2024 bis 2026 zu.
 
Im Anschluss wurden die
 

Beteiligungsberichte für die Jahre 2020 und 2021
 
vorgestellt.
Gemäß § 105 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in privater Rechtsform, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 v. H. mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Im Jahr 2020 und 2021 war die Gemeinde Königheim an folgenden Unternehmen einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt:
 
-  Grundstückseigentümergemeinschaft Kommunales Rechen-zentrum Franken GbR, Heilbronn mit 6.295,11 € (0,263 %)
-  Volksbank Main-Tauber eG mit 200,00 € (4 Anteile á 50,00 €)
-  BürgerEnergie Königheim GmbH & Co. KG mit 1.000,00 € (1,00 %)
-  Stadtwerk Tauberfranken Beteiligungsgesellschaft mbH mit 3.000,00 € (3 %) 
 
Die Erstellung der Beteiligungsberichte wurde in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt berichtete Bürgermeister Ludger Krug über die eingegangenen Spenden, die im Jahr 2022 erfreulicherweise an die Gemeinde Königheim gerichtet wurden. Der Gemeinderat stimmte der
 

Annahme von Spenden
 
in Höhe von 8.357,41 € zu. Gespendet wurde u.a. für die Kirchbergschule (u.a. für Schallschutzmaßnahmen, Ganztagsbetreuung, Bildung und Betreuung), für die Kita Villa Kunterbunt und für die FFW Königheim (Jugendfeuerwehr). Bürgermeister Krug sprach seinen besonderen Dank an alle Spendengeber aus.
 
Als Nächstes erfolgte die
 

Beratung und Beschlussfassung zur Unechten Teilortswahl und Änderung der Sitzzahl im Gemeinderat.
 
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 19.07.2022 in Sachen „Unechte Teilortswahl“ der Kreisstadt Tauberbischofsheim wurde von der Gemeindeverwaltung für die anstehende Kommunalwahl 2024 die Sitzzahl sowie eine eventuelle Unter- oder Überrepräsentation einzelner Ortsteile überprüft. 
Die unechte Teilortswahl sichert den einzelnen Ortsteilen eine ausreichende und garantierte Repräsentation im Gemeinderat zu. Im Urteil zur Kommunalwahl der Kreisstadt Tauberbischofsheim hat das Gericht festgestellt, dass die in der Hauptsatzung festgelegten Sitze im Gemeinderat für die einzelnen Ortsteile die örtlichen Verhältnisse und den Bevölkerungsanteil des Ortsteils an der Gesamtbevölkerung zu berücksichtigen haben. In der Vergangenheit hat sich bei der Unter- oder Überrepräsentation einzelner Ortsteile eine fiktive „Schmerzgrenze“ von 20 % Abweichung entwickelt.
Nach der aktuellen Hauptsatzungsregelung der Gemeinde Königheim beträgt die Mitgliederzahl des Gemeinderats 18 Gemeinderäte. Die Verteilung der Sitze ist wie folgt festgelegt:
 
Wohnbezirk Königheim 9 Sitze
Wohnbezirk Brehmen 2 Sitze
Wohnbezirk Gissigheim 4 Sitze
Wohnbezirk Pülfringen 3 Sitze
 
Mit dieser Verteilung der Sitze wird bei allen Ortsteilen die fiktive „Schmerzgrenze“ von maximal 20 % Unter- oder Überrepräsentation nicht überschritten.
Da  bei der letzten Kommunalwahl ein Sitz im Ortsteil Pülfringen unbesetzt blieb und nach dem Ausscheiden eines Gemeinde-rates im Ortsteil Gissigheim kein Nachrücker vorhanden war, besteht das Gremium allerdings tatsächlich nur aus 16 Mitgliedern.
 
In den letzten Jahren haben die Kommunen Grünsfeld, Tauberbischofsheim und Wertheim die Sitzzahl im Gemeinderat reduziert, um die Effizienz des Gremiums zu steigern. In den Kommunen Igersheim und Lauda-Königshofen wurde kürzlich die unechte Teilortswahl unter anderem aufgrund der Fehleranfälligkeit und Komplexität des Verfahrens abgeschafft. 
 
Für die Kommunalwahl 2024 stehen für die Gemeinde Königheim  folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
 
1)     Abschaffung der unechten Teilortswahl
 
Bei Abschaffung der unechten Teilortswahl beträgt die reguläre Mitgliederzahl im Gemeinderat 14 Mitglieder.
 
2)     Beibehaltung der unechten Teilortswahl
 
a)     Die Zahl der Gemeinderäte wird auf 12 Mitglieder reduziert. (Eine andere Sitzzahl zwischen 10 und 18 hätte eine Über- bzw. Unterrepräsentation  einzelner Ortsteile von mehr als 20 % zur Folge.)
 
Die Verteilung der Sitze würde wie folgt aussehen:
 
Wohnbezirk Königheim 6 Sitze
Wohnbezirk Brehmen 1 Sitz
Wohnbezirk Gissigheim 3 Sitze
Wohnbezirk Pülfringen 2 Sitze
 
b)     Es bleibt bei der aktuellen Regelung in der Hauptsatzung. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder beträgt damit weiterhin 18 Mitglieder.
 
Der Gemeinderat beschloss die Beibehaltung der unechten Teilortswahl sowie die Reduzierung der Mitgliederzahl auf 12 Gemeinderäte.
 
Im Anschluss daran wurde die
 

Zweite Änderung der Hauptsatzung
 
(siehe auch öffentliche Bekanntmachung in diesem Amtsblatt) beschlossen.
 
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schwarzfeld-Siedlung“ wurde dem
 

Abschluss eines Nutzungsvertrages für das Grundstück Flst. Nr. 13258, Gemarkung Gissigheim

 

und dem

 

                Abschluss eines städtebaulichen Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB
 
vom Gemeinderat zugestimmt.
 
 
Anschließend wurde der
 

Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Solarpark Schwarzfeld-Siedlung", Gemeinde Königheim, Gemarkung Gissigheim
 
als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Schwarzfeld-Siedlung" beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 13268, 13259, 13258 (Weg), 13257, 13256, 13255 und Teilflächen der Flst. Nrn. 13260, 13267 und 13212 (Wege).
Nach dem Billigungsbeschluss des Vorentwurfes am 29.11.2021 schloss sich im Zeitraum vom 13.12.2021 bis 14.01.2022 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB an. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die während der Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen führten insbesondere zu einer Anpassung der Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.06.2022 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und der Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 04.07.2022 bis 05.08.2022 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind erneut keine Stellungnahmen vorgebracht worden. Die von Seiten der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden abgewogen. Gegenüber dem Entwurf vom 20.06.2022 ergaben sich für die Planfassung keine Änderungen.
 
Zum Abschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zu  
 

3 Bauanträgen
 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.