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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021

Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Ludger Krug, dass seit ein paar Wochen eine Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrerpersonal der Grundschule und eine Testpflicht für die Erzieherinnen der Kindertagestätte besteht. Dabei sind zweimal pro Woche Testungen durchzuführen. Im Rahmen der Testpflicht hat das Land den Kommunen ein gewisses Kontingent an Corona-Tests zur Verfügung gestellt. Um die Testpflicht vollumfänglich umsetzen zu können, wurden fehlende Testkits von der Gemeinde selbst beschafft. Diese können mit dem Land abgerechnet werden.
Ebenso stehen den Beschäftigten der Gemeinde einmal wöchentlich ein Corona-Selbsttest zur Verfügung, womit auch in diesem Bereich der Pflicht vollumfänglich nachgekommen wird.
Weiter wies der Vorsitzende auf das Testangebot im Gründerzentrum in Tauberbischofsheim hin. Da dort ehrenamtliche Helfer des DLRG Königheim und des DRK Brehmen und Pülfringen tätig sind, sprach der Vorsitzende diesen seinen besonderen Dank für ihren Einsatz aus.
 
Als Nächstes erinnerte Bürgermeister Krug an die Diskussion über den Mobilfunkmast in Pülfringen in der letzten Sitzung vom 29.03.2021. Er informierte, dass die DFMG Deutsche Funkturm GmbH im Dezember einen Bauantrag für den Bau eines Mobilfunkmastes in Pülfringen einreichte. Hierüber wurde im Gemeinderat abgestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Vorsitzende betonte, dass eine vorherige Abstimmung des Standortes mit der Gemeinde nicht stattgefunden hat. Weiter teilte Bürgermeister Krug mit, dass er bezüglich eines alternativen Standorts ein Gespräch mit dem Bauherrn (DFMG) führte. Das Angebot der ENBW zur Mitbenutzung eines vorhanden Strommasten auf der Gemarkung Pülfringen wurde jedoch von Seiten der DFMG abgelehnt. Die DFMG hält damit weiterhin am Standort fest. Auf Nachfrage beim Landratsamt, teilte dieses mit, dass die Anlage grundsätzlich genehmigungsfähig ist und die Baugenehmigung daher vermutlich bald erteilt wird.  
 
 
Anschließend wurde die
 

Teiländerung des Bebauungsplans „Ritterberg II“, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren

nach § 13a BauGB für die Flst.Nr. 8285/1 und 16273

 
als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 12. Oktober 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ritterberg II“, Gemarkung Königheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Ebenfalls wurden in dieser Sitzung die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die Behördenbeteiligung beschlossen. Die Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 1. März 2021 bis einschließlich 6. April 2021. In diesem Zeitraum gingen verschiedene Stellungnahmen ein.
Nach ausführlicher Abwägung wurden die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungstabelle vom 26.04.2021 berücksichtigt und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
 
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde der Aufstellungsbeschluss für den
 

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schwarzfeld-Siedlung“, Gemarkung Gissigheim

- Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 
vom Gemeinderat gefasst.
Der Vorsitzende erinnerte an die öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. März 2021. In dieser Sitzung wurde einer von fünf Solarparks vom Gemeinderat ausgewählt. Unter Zugrundelegung des erarbeiteten Kriterienkataloges entschied sich der Gemeinderat für den Solarpark Schwarzfeld-Siedlung von der GP Joule Projekt GmbH & Co. KG. Der Solarpark umfasst eine Fläche von ca. 20 ha, wovon etwa 13 ha mit Solarmodulen überschirmt werden. Die mögliche Gesamtleistung der Photovoltaik-Freiflächenanlage beträgt nach derzeitigem Planungsstand ca. 6,42 MWp.
Um das Bebauungsplanverfahren einzuleiten, wurde in der Sitzung der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen (siehe auch Amtliche Bekanntmachung des Einleitungs-/ Aufstellungsbeschluss „Solarpark Schwarzfeld-Siedlung“ in diesem Amtsblatt). Parallel dazu wurde das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes angestoßen. Die Kosten für beide Verfahren werden vollumfänglich vom Vorhabenträger übernommen. 
 
 
Sodann erfolgte die Beschlussfassung über die
 

Auftragsvergabe für die Gebührenkalkulation

im Bestattungswesen.
 
Kämmerer Köhler informierte, dass die letzte Anpassung der Gebühren im Bestattungswesen zum Januar 2016 erfolgte. Im Haushaltserlass 2021 wies die Kommunalaufsicht auf die derzeit unbefriedigende Kostendeckung von nur 72,61 % hin. Dies ist unter anderem für die Zuschussgeber (v.a. Ausgleichsstock) ein wichtiges Kriterium bei der Verteilung von Finanzhilfen bei Investitionen der Gemeinde. Auf der Ertragsseite ist die Kostendeckung auf den Friedhöfen von der Anzahl der Bestattungsfälle und den damit verbundenen Grabnutzungsrechten abhängig. Der Aufwand ergibt sich durch Unterhaltungsarbeiten (Wege, Gebäude, etc.) sowie die Bestattungen und die regelmäßige Pflege der Friedhöfe selbst. Aus diesem Grund ist der Kostendeckungsgrad auch von Jahr zu Jahr Schwankungen unterworfen: 2016 (94 %), 2017 (79 %), 2018 (82 %), 2019 (74 %).
Im Hinblick auf die nach § 77 Abs. 1 GemO bestehende Pflicht der Kommunen, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist, muss die Gemeinde Königheim eine adäquate Kostendeckung im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens erreichen. Zurückliegende Gebührenkalkulationen erfolgten allesamt durch die Firma Allevo.
Der Gemeinderat beschloss daher den Auftrag der Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen an die Firma Allevo in Höhe von 3.570 € zu vergeben. Der Kostendeckungsgrad soll zukünftig, wie auch in benachbarten Kommunen, bei 100 % liegen.
 
 
Anschließend wurde die
 

Anwendung von Vereinfachungsregeln

für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz

im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht

 
beschlossen.
Kämmerer Köhler erläuterte, dass die Bilanzierung und Bewertung des Vermögens und der Schulden der Gemeinde Königheim nach den Regelungen der GemO bzw. der aktuellen GemHVO des Landes Baden-Württemberg erfolgen muss. Im Rahmen der Erstbewertung des kommunalen Vermögens für die Eröffnungsbilanz gibt es Vereinfachungs- und Bilanzierungswahlrechte, welche im Wesentlichen in § 62 GemHVO geregelt sind. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig der Kämmerer zur Anwendung der Vereinfachungsregelungen ermächtigt.
 
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt folgte die Beschlussfassung über die   
 

Einziehung und Entwidmung des Feldwegs

Flst.Nr. 13258, Gemarkung Gissigheim.
 
Der Vorsitzende informierte, dass der Feldweg Flst.Nr. 13258 vollständig im Planbereich des Solarparks „Schwarzfeld-Siedlung“ liegt. Daher soll der Feldweg gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) eingezogen und entwidmet werden. Mit der Einziehung verliert der Feldweg seine Eigenschaft einer öffentlichen Straße. 
Der Gemeinderat stimmte der Einziehung und Entwidmung des Feldwegs Flst.Nr 13258, Gemarkung Gissigheim, zu. Die Absicht der Einziehung wurde in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht (siehe Einziehung und Entwidmung des Feldwegs Flst.Nr. 13258, Gemarkung Gissigheim).
 
 
Anschließend wurde die
 

Einziehung und Entwidmung des Feldweges Flst.Nr. 13288 (Teilfläche), Gemarkung Gissigheim
 
beschlossen.
Die geplante Einziehung auf einer Länge von ca. 200 m umfasst die westliche Teilfläche des Feldwegs Flst.Nr. 13288, Gemarkung Gissigheim. Der Feldweg fällt in die Baufläche der Firma Pilzland, weshalb dieser gemäß § 7 StrG eingezogen und entwidmet werden soll. Mit der Einziehung verliert der Feldweg seine Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Absicht der Einziehung wurde in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht (siehe Einziehung und Entwidmung des Feldwegs Flst.Nr. 13288 (Teilfläche), Gemarkung Gissigheim).
 
 
Sodann erfolgte die Beratung über den
 

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zum

Radwegeausbau und -sanierung.
 
Mit Schreiben vom 29.03.2021 stellte die CDU-Gemeinderatsfraktion den Antrag, das Thema Radwegeausbau und -sanierung auf dem Gemeindegebiet Königheim und der Ortsteile im Rahmen der nächsten öffentlichen Sitzung zu behandeln. Hierzu sollten auch Förderungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen geprüft werden.
Der Vorsitzende griff das Thema, wie gewünscht, in der Sitzung auf und informierte umfassend über die möglichen Radwegförderungen durch Land und Bund. Aus dem Gremium kam der Wunsch, den Weg durch den Haigergrund zwischen Königheim und Külsheim zu ertüchtigen, was zuvor im Jahr 2019 aus Kostengründen abgelehnt wurde. Darüber hinaus wurde auch der Wunsch nach einer neuen Radwegverbindung zwischen Pülfringen und Gissigheim deutlich. Unabhängig von den attraktiven Zuschussquoten bleibt der Gemeinde immer ein deutlicher Eigenanteil beim Radwegausbau. Da es sich hierbei jedoch um eine Freiwilligkeitsleistung handelt, erinnerten einzelne Gemeinderäte und die Verwaltung daran, dass den kommunalen Pflichtaufgaben angesichts der schwierigen Haushaltslage Vorrang eingeräumt werden müsse. Dies wurde auch Anfang des Jahres im Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushaltsplan der Gemeinde unmissverständlich deutlich. Nach ausführlicher Beratung wurde vereinbart eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit diesem Thema näher auseinandersetzt.
 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Königheim zum
 

Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Frühmesser“ sowie zum Bebauungsplanverfahren „Dreibäume“ im Ortsteil Buch der Gemeinde Ahorn
 
erneut angehört.  
Schon in der ersten Anhörungsrunde wurde die Zustimmung zum oben genannten Bebauungsplanverfahren durch die Gemeinde Königheim nicht erteilt, da das geplante Gewerbegebiet als Konkurrenz zu den gemeindeeigenen Gewerbeflächen betrachtet wurde. Daher wurde auch in der zweiten Anhörungsrunde dem Verfahren nicht zugestimmt.  
 
 
Zum Abschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zu
 

6 Bauanträgen,

 
darunter dem Neubau einer Champignonproduktion im Ortsteil Gissigheim als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben,  das gemeindliche Einvernehmen erteilt.