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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26. Juli 2021

Nachdem es keine Bekanntgaben gab, wurde mit dem Tagesordnungspunkt
 

Windkraft-Mediation mit der Bürgerenergie Königheim GmbH & Co. KG/ZEAG
a)     Rückblick auf die öffentlichen Informationsveranstaltungen am 15. und 23.06.2021
b)     Abschlussvereinbarung


in die Sitzung eingestiegen.
Bürgermeister Ludger Krug begrüßte Frau Freitag vom Forum Energiedialog, welche nun seit ca. 1,5 Jahren die Verhandlungen zwischen der Gemeinde und der ZEAG begleitet, und übergab ihr das Wort. Frau Freitag gab nochmals einen kurzen Rückblick und erklärte, dass es in der Mediation darum ging, dass man sich außergerichtlich einigt und eine Zahl zwischen den 3 genehmigten und den ursprünglich 19 geplanten Windkraftanlagen findet und die ZEAG ihre Normenkontrollklage fallen lässt. Als Ergebnis der Verhandlungen konnte man sich auf 8 Anlagen, wovon jeweils 3 in Brehmen und Pülfringen errichtet werden sollen, einigen. Daneben sollen ein bis zwei weitere Standorte auf der Gemarkung Königheim geprüft werden.
Als Nächstes ging Frau Freitag auf die Zusammenfassung der Fragen und Antworten aus den beiden Infoveranstaltungen ein. Diese können auf unserer Homepage unter www.koenigheim.de Rubrik „Leben und Wohnen“ – „Bauen und Wohnen“ – „Windkraft“ abgerufen werden. Nachdem die wichtigsten Punkte aus den Fragen und Antworten nochmals kurz erläutert wurden, wurde die Abschlussvereinbarung vorgestellt. Diese wird auch im Detail auf unserer Homepage unter www.koenigheim.de Rubrik „Leben und Wohnen“ – „Bauen und Wohnen“ – „Windkraft“ eingestellt. 
Sodann nahm der Gemeinderat die Abschlussvereinbarung mit Fragen und Antworten aus den beiden öffentlichen Informationsveranstaltungen am 15.06. und 23.06.2021 zustimmend zur Kenntnis. Anschließend stimmte der Gemeinderat dem mit der Bürgerenergie Königheim GmbH & Co. KG/ ZEAG erzielten Mediationsergebnis zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Verwaltungsgemeinschaft den Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes (isolierte Positivplanung) für die Standorte Nr. 1, 7, 11 auf Gemarkung Pülfringen und Nr. 15, 16, 18 auf Gemarkung Brehmen zu stellen.
Des Weiteren wurde die Verwaltung und die Bürgerenergie Königheim GmbH & Co. KG/ ZEAG beauftragt, die Realisierung weiterer Windkraftanlagen auf der Gemarkung Königheim in den Gemeindewalddistrikten „Hussenbach“ nahe den Dittwarer Windrädern sowie „Birkig“ und „Roschig“ nahe den Külsheimer Windrädern zu prüfen. Zudem wurde die Verwaltung und die Bürgerenergie Königheim beauftragt, die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Standortes Nr. 17 auf Gemarkung Brehmen zu prüfen.
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die
 

Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Breitenflur III mit B27-Anbindung", Gemarkung Königheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 
beschlossen.
Die Firma Netto Marken-Discount unterhält in der Gemeinde Königheim seit Dezember 2010 im Gewerbegebiet Breitenflur eine Filiale mit einer Verkaufsfläche von ca. 789 m². Für die Erhaltung und Zukunftsfähigkeit des Standortes möchte die Firma Netto den bestehenden Einkaufsmarkt um eine Verkaufsfläche von ca. 160 m² erweitern. Mit neuer Beleuchtung, neuem Layout und neuer Eingangssituation soll dem Kunden eine zeitgemäße Einkaufsatmosphäre geboten werden. Des Weiteren können die Waren mit dem verfügbaren zusätzlichen Platz zukünftig besser präsentiert werden und auch die Abstände zwischen den Regalen werden größer, wodurch die Kundenfreundlichkeit des Marktes erhöht wird.
Bauplanungsrechtlich befindet sich der bestehende Nettomarkt im Gewerbegebiet. Dort können lediglich Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m² zugelassen werden. Durch die geplante Erweiterung erhöht sich die Verkaufsfläche auf ca. 949 m², weshalb die Fläche als Sondergebiet im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausgewiesen werden muss. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Breitenflur III mit B27-Anbindung“ erforderlich. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 14510 und 14510/8.
Der Gemeinderat beschloss zudem die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 i.V.m. 4 Abs. 2, 2 Abs. 2 BauGB.
 
 
Im Anschluss erfolgte die
 

Auftragsvergabe für den Austausch der Geräteraumtore
in der Brehmbachtalhalle

 
Im Jahr 2020 wurde eine Sportgeräteprüfung in der Brehmbachtalhalle durch die Bayrische Sportstätten-Service GmbH durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Geräteraumtore über keine Fangsicherung verfügen und damit nicht mehr zulässig sind.
Da die vorhandenen Tore nicht nachgerüstet werden können, müssen die Geräteraumtore ausgetauscht werden. Hierzu wurde ein Angebot bei der Firma Edelmann eingeholt. Für vier neue Sporthallentore inkl. Montage fallen Kosten in Höhe von 15.676,04 € an.
Der Gemeinderat beschloss, die Firma Edelmann mit dem Austausch der Geräteraumtore in der Brehmbachtalhalle zum Angebotspreis von brutto 15.676,04 € zu beauftragen.
 
 
Zum Abschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zu
 

2 Bauanträgen

 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.