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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022

Zum Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Ludger Krug, dass in den kommenden Tagen neben der Weinstraße nun auch die Schulstraße für den Verkehr gesperrt werden muss. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter dem separaten Bericht „Vollsperrung der Schulstraße und der Weinstraße“ in diesem Amtsblatt.
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die
 

Wahl des Hauptkommandanten und dessen Stellvertreter

- Freiwillige Feuerwehr Königheim -

 
vom Gemeinderat bestätigt.
Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Königheim haben am 02.12.2022 den Hauptkommandanten und seine zwei Stellvertreter gewählt. Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit § § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Königheim bedarf die Wahl der Zustimmung des Gemeinderats.
 
Jeweils mehrheitlich gewählt wurden:
Herr Torsten Glock als Hauptkommandant
Herr Berold Kemmer als 1. stellv. Feuerwehrkommandant
Herr Benjamin Rapp als 2. stellv. Feuerwehrkommandant
 
Als Nächstes wurde die
 

erste Änderung der Satzung über Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Königheim

 
beschlossen.
In der Gemeinderatsitzung am 24.10.2022 wurde dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Main-Tauber-Kreis und den 18 kreisangehörigen Gemeinden zur Regelung der Überlandhilfe der Feuerwehren gem. § 26 Feuerwehrgesetz zugestimmt.
Die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Königheim ist deshalb in § 4 entsprechend anzupassen. Außerdem wurde das neu beschaffte Feuerwehrfahrzeug HLF-10 in den Kostenersatz mit aufgenommen.
Die erste Änderung der Satzung über Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Königheim wurde in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
 
Im Anschluss daran wurde dem Entwurf des
 

Bebauungsplans "Krautgärten", Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a, 13b BauGB
 
zugestimmt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden beschlossen (siehe auch öffentliche Bekanntmachung in diesem Amtsblatt).
 
Sodann erfolgte die Beschlussfassung über die
 

Kalkulation der Abwassergebühren 2022 – 2024

Zweite Änderung der Abwassersatzung.
 
Die Gemeinde Königheim hat zuletzt für die Jahre 2016 und 2017 eine Abwassergebühr kalkulieren lassen. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg ist durch Nachkalkulation das jährliche Ergebnis zu ermitteln. Kostenüberdeckungen (Gewinne) müssen den Gebührenzahlern erstattet, Kostenunterdeckungen (Verluste) können im Rahmen der neuen Gebührenkalkulation innerhalb der nächsten 5 Jahre ausgeglichen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Gebühr für das jeweilige Jahr eine Kalkulation zugrunde gelegen hat. Die nun aufgestellte Kalkulation umfasst die Jahre 2022 – 2024, damit das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in der nächsten Kalkulation noch berücksichtigt werden kann.
Die Abwassergebühren betragen demnach:
 
Schmutzwassergebühr
ab 01.01.2023 bis 31.12.2023         4,11 €/m³
ab 01.01.2024 bis 31.12.2024         4,30 €/m³
bis 31.12.2022                                   3,30 €/m³
 
Niederschlagswassergebühr
ab 01.01.2023 bis 31.12.2024         0,33 €/m²             
bis 31.12.2022                                    0,17 €/m²             
 
Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation der Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim zu.
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt folgte der
 

Bevorratungsbeschluss

Kalkulation der Wassergebühren ab 2023.
 
Die Wassergebühren wurden letztmals 2017 kalkuliert und zum 01.01.2018 neu festgesetzt. Die aktuelle Verbrauchsgebühr beträgt 3,82 €/m³ (netto) und die Zählergebühr 1,49 €/Monat (netto).
Analog der Abwassergebühren sind auch die Wassergebühren regelmäßig zu prüfen und die gebührenrechtlichen Ergebnisse festzustellen. Um die Gebühr in 2023 rückwirkend festsetzen zu können, ist in 2022 ein entsprechender „Bevorratungsbeschluss“ des Gemeinderates zu fassen. Dieser wurde in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
 
Anschließend wurden folgende Aufstellungsbeschlüsse (siehe auch öffentliche Bekanntmachungen in diesem Amtsblatt) im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13a, 13b BauGB gefasst:
 

Bebauungsplan "Altheimer Steige", Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen sowie Teiländerung des Bebauungsplans "Am großen Baum"

 

Bebauungsplan "Kreuzberg", Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

 

Bebauungsplan "Ritterberg III", Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

 

Bebauungsplan "Darre", Gemeinde Königheim,

Gemarkung Brehmen
 
In der Gemeinde Königheim steht derzeit nur noch ein gemeindeeigener Bauplatz im Ortsteil Brehmen zur Verfügung. Um Bauwilligen wieder Möglichkeiten zu eröffnen, müssen neue Baugebiete erschlossen werden. Hierfür ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich.
 
Als Nächstes folgte die 
 

Vorberatung des Haushaltsplans 2023.
 
Der Vorsitzende hielt fest, dass im Haushaltsplan 2023 sowie in der Finanzplanung 2024-2026 keine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Geplant ist, dass Kredite in Höhe von ca. 600.000 € getilgt werden. Folglich wird die Pro-Kopf-Verschuldung um weitere 200 € pro Einwohner sinken.
Sodann stellte Kämmerin Dörr den Ergebnishaushalt vor.
Die größten Ertragspositionen sind der Anteil der Einkommensteuer mit ca. 1,95 Mio. €, die Schlüsselzuweisungen mit ca. 1,83 Mio. €, die Gewerbesteuer mit 650.000 € sowie die Grundsteuer mit 470.000 €. Die Einnahmen durch die Gebühren und Entgelte betragen ca. 1,5 Mio. € und die Zuschüsse belaufen sich auf 686.200 €.
Auf der Aufwandsseite sind dies unter anderem die Personalausgaben mit ca. 2,76 Mio. €, die FAG-Umlage mit 961.000 €, die Kreisumlage mit ca. 1,28 Mio. €. Der Sachliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist veranschlagt mit ca. 1,72 Mio. € und die Zuweisungen an die Kirchengemeinde für die Kath. Kindergärten mit 329.350 €.
Im Ergebnis schließt der Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von rund 344.755 € ab.
 
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungs-tätigkeit beläuft sich im Planungsjahr auf 251.945 €. Die ordentliche Tilgung beträgt 594.000 €. Die Gemeinde Königheim schafft es damit auch in 2023 nicht die Eigenmittel für die Tilgung zu erwirtschaften.
Allerdings hat sich das Haushaltsjahr 2022 deutlich besser entwickelt, als ursprünglich geplant und so kann derzeit davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen liquiden Mittel ausreichen, um die geplanten Investitionen in 2023 ohne eine Kreditaufnahme zu finanzieren.
 
Im Haushaltsjahr 2023 wurden folgende wesentliche Investitionen eingeplant:
 
Neubau Feuerwehrgerätehaus                700.000 €
Erwerb Gerätewagen Logistik GW-L1      80.000 €
Beschaffungen i. R. Digitalpakt                  50.000 €
Umrüstung LED                                            70.000 €
Dachsanierung Bürgerhaus Brehmen    178.000 €
Erneuerung Messtechnik RÜBs               291.000 €
 
Der Entwurf des Haushaltsplans wird für die weitere Planung übernommen und voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im Januar 2023 beschlossen.
 
Zum Schluss der Gemeinderatssitzung wurde zu
 

3 Bauanträgen
 
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.