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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27.01.2020

Im Mittelpunkt der vergangenen Gemeinderatsitzung stand neben der Blutspenderehrung  die
 
Projektvorstellung und –auswahl einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
 
für das Gemeindegebiet Königheim.
 
In zwei Workshops des Gemeinderates und einer gemeinsamen Bürgerveranstaltung im  April 2019 wurde intensiv über die künftige Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Königheim diskutiert. Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses war ein Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, der am 06. Mai 2019 vom Gemeinderat verabschiedet wurde, nachdem zuvor die Anregungen und Hinweise aus der Bürgerschaft in den Kriterienkatalog eingearbeitet wurden.
Stichtag für die Berücksichtigung von Anträgen auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Solarparks war der 01. Oktober 2019. Bis zur Einreichungsfrist sind bei der Gemeinde insgesamt acht Anträge zum Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingegangen. Von diesen acht Anträgen wurden drei Anträge vom Gemeinderat in die engere Auswahl genommen.
Bürgermeister Krug erklärte, dass es sich bei diesen drei Anträgen um Projekte handelte, die am besten die Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllen. Zudem glänzten alle drei Projektierer mit einem detailliert ausgearbeiteten Konzept, welches auf den Kriterienkatalog der Gemeinde abgestimmt wurde.
 
Es handelt sich hierbei um den
-          Solarpark Weikerstetten, Energiebauern GmbH
-          Solarpark Schwarzfeldsiedlung, GP Joule Projekt GmbH & Co. KG
-          Solarpark Gewann Am Ostertalweg (südlich dem Brehmer Gehäu), juwi AG
 
Die vorgenannten Freiflächen-Photovoltaikanlagen wurden in der Sitzung von den jeweiligen Projektierern vorgestellt. Nach ausführlicher Beratung über die drei Anträge entschied sich der Gemeinderat für den Solarpark Weikerstetten. Alle drei Anträge erfüllten die Forderung des Kriterienkataloges in vollem Umfang. Insbesondere die detaillierten Ausführungen der Energiebauern GmbH zur Natur- und Artenschutzverträglichkeit überzeugte letztendlich den Gemeinderat für das Projekt in Weikerstetten zu stimmen.
 
Im Anschluss erfolgte die
 
Vorberatung des Haushaltsplan 2020
 
Bürgermeister Krug leitete zu diesem Thema ein und berichtete, dass nun auch die Gemeinde Königheim seit Jahresbeginn auf das Neue Haushaltsrecht umgestellt habe. Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes weißt keine Nettoneuverschuldung trotz eingeplanter Kreditaufnahme aus. Darüber könne man zufrieden sein. Anschließend stellte Gemeindekämmerer Köhler den Ergebnishaushalt mit seinen Erträgen und Aufwendungen vor. Das Volumen beträgt rund 7,5 Millionen Euro. Die größten Einnahmepositionen sind der Anteil der Einkommensteuer mit 1,8 Mil., die Schlüsselzuweisungen mit 1,4 Mil., die Gewerbesteuer mit 680.000 € sowie die Grundsteuer mit 418.000 €. Auf der Ausgabenseite sind dies unter anderem die Personalausgaben mit 2,2 Mil., die FAG-Umlage mit 832.000 € die Kreisumlage mit 1,130 Mil. Der Sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist veranschlagt mit 1,3 Mil. sowie die Zuweisungen an die Kirchengemeinde für die Kath. Kindergärten mit 236.000 €. Der Ergebnishaushalt schließt somit mit einem minimalen ordentlichen Ergebnis von rund 41.200 € ab. Durch das Neue Haushaltsrecht muss nun der Werteverzehr aufgezeigt werden. Dies erfolgt durch die Buchung sämtlicher Abschreibungen die bisher nur in den Gebührenhaushalten aufgezeigt wurden. Ab sofort werden die Abschreibungen auch bei Straßen, Gebäuden und sämtlichen anderen Vermögensgegenständen aufgezeigt.
Für den Finanzhaushalt stehen aus den laufenden Verwaltungstätigkeit insgesamt 488.700 € als Zahlungsmittelüberschuss zur Verfügung. Diese Summe kann man mit der kameralen Zuführungsrate vergleichen.
Im Jahr 2020 stehen auch wieder zahlreiche Investitionen an. Da durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht keine Haushaltsreste gebildet werden konnten, müssen die Projekte die noch nicht fertiggestellt wurden ebenfalls noch mit Restmitteln in Höhe von 510.000 eingeplant werden. Neben den Baugebieten in Brehmen und in Königheim sind dies die P-Fällung bei der Kläranlage in Königheim, die Fahrzeughalle der Feuerwehr in Pülfringen sowie das Außengelände der Brehmbachtalhalle.
Die weiteren größten Ausgabe- und Einnahmepositionen des Finanzhaushaltes im Jahr 2020 sind im Einzelnen:
 
                                                                                      Ausgaben                Einnahmen
Feuerwehrfahrzeug                                                        200.000 €                                   
Feuerwehrhaus Gissigheim (Planung)                             50.000 €
Hochwasserschutz                                                      2.600.000 €                 2.489.000 €
Schloß Gissigheim                                                          750.000 €                    550.000 €
Beteiligung an den Stadtwerken Tauberfranken            315.000 €
Baugebiet Tannenweg (Planung)                                     60.000 €
Baugebiet Ritterberg II 4. Abschnitt (Planung)                 25.000 €
Breitbandversorgung                                                        40.000 €
Renaturierung Gissigheim                                                30.000 €
Kirchbergschule                                                                65.000 €                      15.000 €
Grunderwerb                                                                     25.000 €                    785.000 €
Kredite                                                                             725.000 €                    712.000 €
 
Nachdem der Gemeinderat die Zustimmung zum Zahlenwerk einstimmig erteilte, bedankte sich Bürgermeister Krug abschließend bei Gemeindekämmerer Köhler und seinen Kollegen in der Kämmerei für die intensiven Arbeiten bei der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht sowie der Erstellung des Haushaltsplanes 2020.
 
 
Anschließend folgte die Behandlung der
 
Bauanträge
 
Im besonderen Fokus stand der
 
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Flst.Nr. 8619, 8656, 8664, Gemarkung Pülfringen
 
Hauptamtsleiter Keller ging darauf ein, dass die EWE Erneuerbare Energien GmbH in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro-Wind-Energie GmbH die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Bereich Scherenberg im ausgewiesenen Vorranggebiet K1-Pülfringen Nord, des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach und dem Vorranggebiet 32_TBB des Regionalplanes Heilbronn-Franken plant. Die Standorte befinden sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Die beantragten Anlagen 1 und 2 des Anlagentyps Enercon E-115 weisen eine Gesamthöhe von knapp 206,95 m auf, die beantragte Anlage 3 Typ Enercon E-138 besitzt eine Gesamthöhe von 229,30 m.
Am 16.01.2020 fand im Dorfgemeinschaftshaus Pülfringen eine Informationsveranstaltung der EWE und IWE zum Bauvorhaben statt. Bei dieser Versammlung wurde der Bau weiterer Windkraftanlagen in Pülfringen von großen Gruppen der Bürgerschaft beanstandet. Besonders kritisch wurde aufgrund des geringeren Abstandes zum Ort die Anlage 1 gesehen. Beanstandet wurde hier insbesondere die Sichtbarkeit der Anlage, wie auch die weitere Erhöhung der Schallbelästigung.
Bürgermeister Krug sprach sich dafür aus, den Willen der Bevölkerung bei der Beschlussfassung des Gemeinderats zu berücksichtigen und das Einvernehmen zur Anlage 1 zu versagen. Er verwies jedoch darauf, dass sich alle drei Anlagen in der festgelegten Konzentrationszonen des Regionalplans und der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft befinden, weshalb diese aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich auch zulässig sind. Gemeinderat Scheifele unterstütze diesen Vorschlag und erklärte, dass im zurückliegenden Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes große Flächen herausgenommen wurden, welche zu einer Umzingelung des Ortsteiles Pülfringen beigetragen hätten. Die jetzt noch bestehenden Vorrangflächen sind grundsätzlich für den Bau der Anlagen zulässig, weshalb es ihm aufgrund seines Rechtsverständnisses schwer fällt, alle Anlagen grundsätzlich zu versagen.
Gemeinderat Christian Rapp appellierte an seine Ratskolleginnen und –kollegen allen drei Anlagen das Einvernehmen zu versagen und somit ein politisches Zeichen zu setzen, was dem Willen der Bevölkerung entspricht. Die bereits bestehenden 15 Anlagen seien genug für den Ortsteil Pülfringen.
 
Nach ausführlichen Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich das Einvernehmen zu allen drei Windenergieanlagen der EWE/IWE zu versagen.
 
 
Der nachfolgende Bauantrag beschäftigte sich ebenfalls mit dem Bau einer Windenergieanlage in der Vorrangfläche Pülfringen-Nord.
 
Es wurde die
 
Verlängerung der BImSch-Genehmigung für die Errichtung und Betrieb der Windkraftanlage WEA 2 auf dem Flst.Nr. 2471, Gemarkung Pülfringen
 
beantragt.
 
Hauptamtsleiter Keller führte aus, dass das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Anlage bereits im Jahr 2015 erteilt wurde. Der damalige Antrag der Bürgerenergie Königheim umfasste damals insgesamt vier Anlagen. Zwei Windkraftanlagen wurden zwischenzeitlich errichtet, eine weitere Anlage erhielt keine Genehmigung, da sich diese außerhalb der ausgewiesenen Vorrangfläche befand. Auf den Bau der WEA 2 wurde bis dato verzichtet. Identisch zu den bisher errichteten Anlagen handelt es sich bei der Anlage 2 um den Typ Enercon-115 mit einer Gesamthöhe von ca. 206,86. Das Baugrundstück befindet sich im gemeindlichen Eigentum. 
Die Gemeindeverwaltung empfahl die Zustimmung zur Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu erteilen. Sollte die Genehmigung für diese Anlage entfallen, so würde man auch in diesem Bereich der Vorrangfläche den Weg für private Anlagen öffnen. Der Gemeinderat stimmte dafür ab, das Einvernehmen zum Verlängerungsantrag zu erteilen.