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Gemeinde Königheim (Druckversion)

Aktuell

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 02. März 2020

Zu Beginn der Sitzung ging Bürgermeister Krug aus aktuellem Anlass auf eine Meldung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zum Corona-Virus ein. Das Gesundheitsamt des Kreises erhält regelmäßig Informationen unter anderem durch das Landesgesundheitsamt sowie das Robert-Koch-Institut. Insbesondere zum Thema öffentliche Veranstaltungen wurde darauf hingewiesen, dass im Main-Tauber-Kreis derzeit keine Veranlassung besteht, Veranstaltungen - ganz gleich welcher Größenordnung - generell abzusagen. Dies sei weder ratsam noch verhältnismäßig. Vielmehr wird vom Gesundheitsamt auf die gängigen Hygienemaßnahmen, insbesondere das gründliche Händewaschen mit Seife, hingewiesen. Darüber hinaus wurde diese Woche ein Bürgertelefon (Tel. 0 93 41 / 82 40 10) beim Gesundheitsamt eingerichtet. Sollten sich neue und grundlegend veränderte Fakten oder Anhaltspunkte ergeben, wird das Gesundheitsamt eine neue Risikoeinschätzung vornehmen und die Kommunen umgehend informieren.
 
Des Weiteren gab Bürgermeister Krug bekannt, dass über das Förderprogramm „Entwicklung Ländlicher Raum“ (ELR) erfreulicherweise Fördermittel in Höhe von 273.940 € in die Gemeinde Königheim fließen werden. Gefördert werden diesmal ausschließlich private Bauvorhaben, davon entfallen auf Königheim 153.940 €, auf Gissigheim 100.000 € und auf Pülfringen 20.000 €. Er forderte die Bürger auf, das Programm rege zu nutzen und wies auf die entsprechenden Bekanntmachungen im Amtsblatt hin.
 
 
Anschließend erfolgte
 

die Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 und Finanzplanung 2021 bis 2023
 
Am 27. Januar 2020 wurde der Entwurf für das Haushaltsjahr 2020 in öffentlicher Sitzung beraten und für das weitere Verfahren übernommen. Zum Entwurf des ersten Haushaltsplanes nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht gab es keine Änderungen. Der Haushalt 2020 stellt im Finanzhaushalt vor allem Mittel für die Fertigstellung des Hochwasserschutzes sowie für die Dach- und Fassadensanierung das Schloss in Gissigheim sowie für das neue Feuerwehrfahrzeug. Durch die nach wie vor sehr angespannte Finanzsituation können derzeit sowie in naher Zukunft keine weiteren nennenswerten Maßnahmen berücksichtigt werden. Deshalb hat die Rechtsaufsicht Bedenken angemeldet, aber dennoch die Genehmigung der Kreditaufnahme in Höhe von 712.000 € „zähneknirschend“ für das Haushaltsjahr 2020 in Aussicht gestellt.
Es steht laut Kommunalaufsicht die Befürchtung im Raum, dass die Gemeinde Königheim bei ungeminderter Neuverschuldung auf Dauer ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlieren könnte. Einnahmemöglichkeiten müssen künftig daher in vollem Umfang ausgeschöpft werden.
 
 
Anschließend beschloss der Gemeinderat eine
 

Beteiligung an der Stadtwerk Tauberfranken Beteiligungsgesellschaft mbH.
 
Das Stadtwerk Tauberfranken hat sich als regionales Energieversorgungsunternehmen und zuverlässiger Kooperationspartner der Kommunen etabliert. Hierfür sprechen zahlreiche Konzessionen mit Städten und Gemeinden im Bereich Strom-, Gas- und auch Wasserversorgung. Bürgermeister Krug erklärte, dass über den Regionalbeirat, in dem die Bürgermeister und einige Gemeinderäte vertreten sind, die Konzessionsgemeinden regelmäßig über die Aktivitäten des Stadtwerks informiert werden. Gleichzeitig entstand dort der Wunsch zu prüfen, ob die Konzessionsgemeinden sich am Stadtwerk beteiligen können. Das Stadtwerk Tauberfranken bot deshalb interessierten Konzessionsgemeinden die mittelbare Beteiligung am Stadtwerk über die „Stadtwerk Tauberfranken Beteiligungsgesellschaft mbH“ an, die 10% der Anteile am Stadtwerk erwirbt.
Gemäß des Berichtes einer beauftragten Wirtschaftsprüfungskanzlei ergibt sich für das Stadtwerk Tauberfranken eine erwartete Rentabilität von durchschnittlich ca. 4,5 % pro Jahr für die kommenden 10 Jahre. Ein Ergebnisabführungsvertrag sichert zudem eine Garantiedividende zu, die in jedem Fall an die beteiligten Kommunen zu zahlen ist. Der Gemeinderat beschloss, die maximal mögliche Beteiligung mit 3 % an der Beteiligungsgesellschaft zu einem Kaufpreis von 314.100,- € einzugehen.
 
 
Es folgte die
 

Bestellung der Mitglieder für den Gutachterausschuss.
 
Nach der Gutachterausschussverordnung sind die Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 Abs. 1 BauGB zu bilden.
Gemäß Gutachterausschussverordnung werden der Vorsitzende und dessen Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Mitglieder von der Gemeinde auf die Dauer von 4 Jahren bestellt.
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist zudem ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter sowie ein Stellvertreter vorzusehen.
 
Der Gemeinderat bestellt auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung folgende Personen in den gemeindlichen Gutachterausschuss:
 
Thomas Withopf                              als Vorsitzender
Ludwig Leimbach                            als Gutachter und Stellvertreter des Vorsitzenden
Helmut Wutz                                    als Gutachter
Hermann Häfner                             als Gutachter
 
Von Seiten der Finanzbehörde werden hinzu bestellt:
Roswitha Fritzenschaft                    vom Finanzamt Tauberbischofsheim
als deren Stellvertreterin
Beate Kappler                                  vom Finanzamt Tauberbischofsheim
 
Auf Bürgermeisterebene finden derzeit Abstimmungen zwischen den Kommunen des Main-Tauber-Kreises zur Einrichtung eines gemeinsamer Gutachterausschüsse statt. Der Ausgang hierzu ist noch offen.
Die Amtszeit der bestellten Personen endet mit der Einsetzung eines gemeinsamen Gutachterausschusses, an welchem sich die Gemeinde Königheim beteiligt, spätestens jedoch am 31.12.2023.
 
 
Es folgte der Tagesordnungspunkt
 

Änderung des Bebauungsplanes "Lohmühle I", Gemarkung Königheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
 
Der ursprüngliche Bebauungsplan „Lohmühle I“ ist am 29.11.1972 in Kraft getreten. Im Plangebiet befindet sich das Grundstück Flst.-Nr. 15802, auf dem ein Bauplatz ausgewiesen wurde. Durch die Teiländerung des Bebauungsplanes „Lohmühle I“ wird dieses ehemalige Spielplatzgrundstück der Wohnbebauung zugeführt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen.

Bereits am 04.11.2019 wurde in öffentlicher Sitzung der Beschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst.  

Es folgte die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
In der vergangenen Sitzungen wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt sowie die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
 
 
Unter dem Tagesordnungspunkt
 

Bauanträge
 
stand u.a. das Bauvorhaben der Firma Brandel-Bau GmbH im besonderen Fokus.
Die Baufirma beantragt die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, einer Anlage zum Be- und Entladen von Schüttgütern, die im trockenen Zustand stauben können sowie einer Anlage zum Behandeln von natürlichem Gestein.
Im Mittelpunkt steht hierbei die Erzeugung neuer verwertbarer Baustoffen aus Baurestmassen, wodurch natürliche Ressourcen geschont werden und zusätzliche Antransporte von Baumaterialien verringert werden sollen. Die Baureste sollen durch gezieltes separieren, brechen und sieben verbessert und einer weiteren Verwertung zugeführt werden.
Für die Beurteilungen von Geruchs- und Staubimmissionen wurden umfangreiche Gutachten vom Antragsteller vorgelegt, welche aufzeigten, dass die zulässigen Grenzwerte deutlich eingehalten werden. Dieses Ergebnis wurde auch für die weiter entfernten umliegenden Gemeinden bestätigt. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen unter dem Vorbehalt, dass die Überprüfung des Landratsamtes zum Ergebnis führt, dass keinerlei negative Auswirkungen, insbesondere durch Staubimmissionen für die Gemeinde Königheim entstehen.
 
Darüber hinaus zeigte sich der Gemeinderat erfreut darüber, dass die Kunstmühle saniert und einer neuen Nutzung zugeführt werden soll. Das Einvernehmen zum Bauantrag wurde einstimmig erteilt.
 
In der Sitzung wurden drei weitere Bauanträge behandelt, welche ebenfalls die Zustimmung des Gemeinderates erhielten.
 
 

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