Öffentlich Bekanntmachung
Bebauungsplan „Neue Steige“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Gissigheim gem. § 8 BauGB
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.11.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes vom 06.11.2025 einschl. der Planungsrechtlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Ziel und Zweck der Planung
Durch die vom Gemeinderat der Gemeinde Königheim beschlossene Planung sollen für das genannte Gebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebietes im Sinne von § 8 BauNVO geschaffen werden.
Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die Nachverdichtung auf Gissigheimer Gemarkung zu unterstützen, eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme, vor allem im tatsächlichen Außenbereich, zu vermeiden und geeignete Flächen nutzbar zu machen.
Die Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung liegt der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung
vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026
im Rathaus Königheim Kirchplatz. 2, 97953 Königheim, Zimmer 306, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 zudem beschlossen die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgt vom 08.12.2025 bis 16.01.2026
Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben, es können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 zudem auf der Homepage der Gemeinde Königheim unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.koenigheim.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren
Umweltbelange
Zum notwendigen Bestandteil der Bürger- und Behördenbeteiligung zählen der Umweltbericht, eine Untersuchung zur artenschutzrechtlichen Prüfung sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsuntersuchung bezüglich dem Bebauungsplangebiet. Diese Unterlagen wurden vom Umweltbüro Wagner & Simon, Mosbach angefertigt und sind den Bebauungsplanunterlagen beigefügt.
Bisher abgegebene umweltbezogene Stellungnahmen:
- Berücksichtigung des Gewässerrandstreifens erforderlich
- Berücksichtigung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
- Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Vorlage des Fachbeitrags Artenschutz und des Umweltberichtes einschließlich der Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgen. Laut Deckblatt und Begründung zum Bebauungsplan werden diese Unterlagen im weiteren Beteiligungsverfahren vorgelegt
- Im Rahmen der Eingriffsregelung ist eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zu erstellen. Als Grundlage hierfür sind nach Möglichkeit die Bewertungsmaßstäbe der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO; im Internet einsehbar) heranzuziehen.
- Die Vermeidungs-, Minimierungs-, und Kompensationsmaßnahmen, sowie gegebenenfalls erforderliche CEF-Maßnahmen, die sich aus dem noch vorzulegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Umweltbericht ergeben, sind vollständig in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu übernehmen und zu beachten.
- Schutz vor Vogelschlag
- Insektenschonende Beleuchtung erforderlich
- Gegenseitige Berücksichtigung der neuen Nutzung zur best. Landwirtschaft
- Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten vor Ort
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr.2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 5.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können. (§3 Abs. 3 BauGB).
Königheim, den 03.12.2025
gez. Ralf Dörr, Bürgermeister
Anlage 1_Abwägungstabelle-Neue Steige 2025-08.pdf
Anlage 2_Begründung _Gissigheim_Entwurf_2025-11-06.pdf
Anlage 3_Bebauungsplan_Gissigheim_Entwurf_2025-11.pdf
Anlage 4_Planungsrechtliche Festsetzungen _Gissigheim_Entwurf 2025-11-06.pdf
Anlage 5_Örtliche-Bauvorschriften_Gissigheim_Entwurf_2025-11-06.pdf
Anlage 6_BP NeueSteige_KönigheimGissigheim_Umweltbericht_mitEAU.pdf
