Ziel und Zweck der Planung

Durch die vom Gemeinderat der Gemeinde Königheim beschlossene Planung sollen für das genannte Gebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebietes im Sinne von § 8 BauNVO geschaffen werden.

Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die Nachverdichtung auf Gissigheimer Gemarkung zu unterstützen, eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme, vor allem im tatsächlichen Außenbereich, zu vermeiden und geeignete Flächen nutzbar zu machen.

Die Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung liegt der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung

vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

im Rathaus Königheim Kirchplatz. 2, 97953 Königheim, Zimmer 306, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 zudem beschlossen die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgt vom 08.12.2025 bis 16.01.2026

Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben, es können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 zudem auf der Homepage der Gemeinde Königheim unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.koenigheim.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren

Umweltbelange

Zum notwendigen Bestandteil der Bürger- und Behördenbeteiligung zählen der Umweltbericht, eine Untersuchung zur artenschutzrechtlichen Prüfung sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsuntersuchung bezüglich dem Bebauungsplangebiet. Diese Unterlagen wurden vom Umweltbüro Wagner & Simon, Mosbach angefertigt und sind den Bebauungsplanunterlagen beigefügt.

Bisher abgegebene umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Berücksichtigung des Gewässerrandstreifens erforderlich
  • Berücksichtigung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
  • Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Vorlage des Fachbeitrags Artenschutz und des Umweltberichtes einschließlich der Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgen. Laut Deckblatt und Begründung zum Bebauungsplan werden diese Unterlagen im weiteren Beteiligungsverfahren vorgelegt
  • Im Rahmen der Eingriffsregelung ist eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zu erstellen. Als Grundlage hierfür sind nach Möglichkeit die Bewertungsmaßstäbe der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO; im Internet einsehbar) heranzuziehen.
  • Die Vermeidungs-, Minimierungs-, und Kompensationsmaßnahmen, sowie gegebenenfalls erforderliche CEF-Maßnahmen, die sich aus dem noch vorzulegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Umweltbericht ergeben, sind vollständig in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu übernehmen und zu beachten.
  • Schutz vor Vogelschlag
  • Insektenschonende Beleuchtung erforderlich
  • Gegenseitige Berücksichtigung der neuen Nutzung zur best. Landwirtschaft
  • Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten vor Ort

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr.2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 5.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können. (§3 Abs. 3 BauGB).

Königheim, den 03.12.2025

gez. Ralf Dörr, Bürgermeister

Anlage 1_Abwägungstabelle-Neue Steige 2025-08.pdf

Anlage 2_Begründung _Gissigheim_Entwurf_2025-11-06.pdf

Anlage 3_Bebauungsplan_Gissigheim_Entwurf_2025-11.pdf

Anlage 4_Planungsrechtliche Festsetzungen _Gissigheim_Entwurf 2025-11-06.pdf

Anlage 5_Örtliche-Bauvorschriften_Gissigheim_Entwurf_2025-11-06.pdf

Anlage 6_BP NeueSteige_KönigheimGissigheim_Umweltbericht_mitEAU.pdf

Anlage 7_BP NeueSteige_Königheim_FB_Artenschutz.pdf

Anlage 8_LP BestandBiotoptypen_NeueSteigeGissigheim.pdf