Ferienbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Demnach haben Grundschulkinder (laut § 24a SGB VIII) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert. Der Anspruch auf ganztägige Förderung umfasst auch die Schulferien im Umfang von 8 Zeitstunden an Werktagen, mit einer Schließzeit von 20 Tagen.

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Tauberbischofsheim, Külsheim und Königheim und unter Berücksichtigung der 20 Schließtage, wird im Schuljahr 2026/27 in den Herbst-, Faschings-, Oster-, Pfingst-, und Sommerferien sowie beweglichen Ferientagen eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten. Anmeldungen sind ab dem 25.02.2026 und für die Herbstferien 2026 bis zum 15.04.2026 und für alle weiteren Ferien bis zum 15.10.2026 möglich.

Nähere Infos finden Sie auf unserem Flyer: Ferienbetreuung für Grundschulkinder 2026.27.pdf

Zur Anmeldung der Grundschüler der Klasse 1 für die Herbstferien 2026 nutzen Sie bitte ab dem 25.02.2026 untenstehenden Link, der Sie auf die Seite der Stadt Tauberbischofsheim leitet:

https://tauberbischofsheim.feripro.de/