Biotopverbundplanung

 

Bekanntmachung Biotopverbundplanung

Tauberbischofsheim-Königheim

Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der Biotopverbundplanung Tauberbischofsheim-Königheim

im Rahmen des § 22 Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg haben die Kommunen Tauberbischofsheim und Königheim die Erstellung einer gemeinsamen Biotopverbundplanung für die Offenlandflächen innerhalb der zwei Gemeindegebiete fachgutachterlich beauftragt.

Der Biotopverbund ist entscheidend für das Überleben vieler Tier- und Pflanzenarten und ein wichtiger Faktor, um dem Artensterben entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu erhalten. Über ein Netzwerk an Biotopen können Tiere Nahrungsflächen und Fortpflanzungspartner finden und aus beeinträchtigten Gebieten ab- und in geeignetere Lebensräume zuwandern.

Das Umweltplanungsbüro, „Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg“ (ÖAW), hat im Auftrag der Kommunen entsprechende Entwürfe von Bestands- und Maßnahmenkarten sowie konkrete Vorschläge zur Vernetzung wertvoller Lebensräume erstellt. Zur aktuellen Biotopverbundpläne sowie den Bericht (mit den eingearbeiteten Stellungnahmen der Behörden) findet ab 24. August 2026 die freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Die Unterlagen werden vom 24. August 2026 bis zum 25. September 2026 hier abrufbar sein.

Im Rahmen der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht dann bis einschließlich 25. September 2026 die Möglichkeit, sich zum Entwurf der kommunalen Biotopverbundplanung zu äußern. Rückfragen und Anmerkungen können per E-Mail an gemeinde(@)koenigheim.de oder auf postalischem Weg an die Gemeinde Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim eingereicht werden.