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Kennzeichnung der Gebäude mit Hausnummern

Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, ihre Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht entsteht mit dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude bezogen wird. Die Hausnummer muss von der Straße aus gut lesbar sein, zu der das Haus zugeordnet ist. Die Hausnummer ist maximal bis zur Höhe von drei Metern an der Straßenseite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Hauseingang anzubringen. Wenn sich der Hauseingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, so ist die Hausnummer an der Gebäudeecke anzubringen, die dem Grundstückszugang am nächstgelegenen ist. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. Bitte kontrollieren Sie als Hauseigentümer auch im eigenen Interesse, dass Ihre Hausnummer von der Straße aus immer gut lesbar ist. Bei einem Notfall kann Ihr Gebäude somit vom Rettungsdienst oder der Feuerwehr schneller gefunden werden.