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Öffentliche Bekanntmachung

2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Mühläcker" mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Gissigheim, Gemeinde Königheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 23.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühläcker“, Gemarkung Gissigheim, im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Darüber hinaus wurde der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes „Mühläcker“ und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gegenstand der Änderung ist das Grundstück Flst.Nr. 13875, Gemarkung Gissigheim. Der geänderte Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planänderung

Im Plangebiet des Bebauungsplanes „Mühläcker“, Gemarkung Gissigheim, befindet sich im Kreuzungsbereich Buchenweg/Hansenberg das Grundstück Flst.Nr. 13875, auf dem ein Kinderspielplatz sowie eine Grünfläche ausgewiesen wurde. Da die Fläche jedoch nicht als Kinderspielplatz genutzt wird, soll das Grundstück nun der Wohnbebauung zugeführt werden. Durch die Teiländerung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden. Die Teiländerung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung werden von Montag, den 20.11.2023 bis einschließlich Freitag, den 22.12.2023 (montags-freitags 08.00 – 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsicht im Rathaus in Königheim, Zimmer Nr. 307, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während dieser Zeit dort – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – vorgebracht werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf unserer Homepage www.koenigheim.de (Rubrik „Leben & Wohnen – Bauen & Wohnen – Bebauungsplanverfahren“) eingestellt.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Königheim, den 02.11.2023

gez.
Krug, Bürgermeister


Die Unterlagen sind nachfolgend abrufbar:

Deckblatt

Lageplan mit textlichen Festsetzungen

Lageplan Detail

Planzeichenerklärung und textliche Festsetzungen

Begründung

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)   

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen.
  2. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 0,9 ha auf der Gemarkung Gerchsheim.
    Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Gerchsheim und bezieht sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn.: 8428/0, 8429/0, 8299/0 z.T. (Weg) und 8427 z.T. (Weg) der Gemarkung Gerchsheim. Für den räumlichen Geltungsbereich ist die gestrichelt gekennzeichnete Fläche im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan maßgebend.
  3. Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 14. September 2023 über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
  4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.
    Im Rahmen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet im Sinne von § 8 BauNVO für die Errichtung eines HyperNetz-Schnellladeparks, sowie zwei weitere Gewerbegrundstücke geschaffen werden.


Tauberbischofsheim, 13. Oktober 2023
Anette Schmidt, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier :  Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)      

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen.
  2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 12,5 ha auf der Gemarkung Brehmen.
    Für den räumlichen Geltungsbereich ist die gestrichelt gekennzeichnete Fläche im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan maßgebend. Er erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn. 4560/0, 4550/0, 4400/0 (Weg), 4390/0, 4380/0, 4360/0, 4407/0 z.T., 4435/0, 4420/0, 4415/0, 4251/0 z.T. (Weg), 4292/0, 4280/0, 4270/0 und 4271/0 südöstlich der Ortslage Brehmen.
  3. Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 14. September 2023 über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
  4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.
    Gegenstand der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Brehmen.


Tauberbischofsheim, 13. Oktober 2023
Anette Schmidt, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am
    14. September 2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen.
     
  2. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellungeiner Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 2 ha für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.
    Das Plangebiet liegt entlang der Autobahn A 81, östlich der Ortslage Großrinderfeld und erstreckt sich auf die Flst.-Nrn.: 18439/0, 18440/0 und 18441/0. Der Geltungsbereich der 26. Änderung ist im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt (rot gestrichelt umrandete Fläche).
     
  3. Der Beschluss des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 14. September 2023 über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
     
  4. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat zugleich in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung M 1:2.000 und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 20. Juni 2023, in der Zeit von

    Montag, 9. Oktober 2023 bis einschließlich Montag, 13. November 2023

    zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 während der üblichen Dienstzeiten oder nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 09341/803-23 oder per E-Mail unter: stephanie.merz(@)tauberbischofsheim.de, öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraums besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
    Die Unterlagen können während dieser Frist auch auf den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 17), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) eingesehen werden.
    Zudem ist es möglich, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen einzusehen und abzurufen.
     
  5. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.
    Gegenstand der 26. Änderung ist die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. Ziff. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Großrinderfeld.

Tauberbischofsheim, 25. September 2023

gez.

Anette Schmidt
Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am
    15. Dezember 2022 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde in den Mitgliedsgemeinden ortsüblich bekanntgemacht.
     
  2. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von drei Sonderbauflächen (S) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf der Gemarkung Schönfeld für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
    Das Plangebiet liegt entlang der Autobahn A 81, nordwestlich der Ortslage Schönfeld. Fläche I erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn. 6322/0 und 6323/0, Fläche II auf das Grundstück Flst.-Nr. 6325/0 z.T., und Fläche III auf das Grundstück Flst.-Nr. 6301/1, jeweils der Gemarkung Schönfeld. Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 26,0 ha. Der räumliche Geltungsbereich der 25. Änderung ist im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt (rot umrandete, orangen dargestellte Fläche)
     
  3. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, M 1:5.000, und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 20. Juni 2023, in der Zeit von

    Montag, 16. Oktober 2023 bis einschließlich Montag, 20. November 2023

    zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 während der üblichen Dienstzeiten oder nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 09341/803-23 oder per E-Mail unter: stephanie.merz(@)tauberbischofsheim.de, öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraums besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
    Die Unterlagen können während dieser Frist auch auf den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 17), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) eingesehen werden.
    Zudem ist es möglich, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen einzusehen und abzurufen.
     
  4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.

          Gegenstand der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von drei Sonderbauflächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung Schönfeld.

Tauberbischofsheim, 25. September 2023

gez.

Anette Schmidt
Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am
    15. Dezember 2022 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde in den Mitgliedsgemeinden ortsüblich bekanntgemacht.
     
  2. Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf den Gemarkungen Ilmspan und Schönfeld für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Das Plangebiet liegt entlang der Autobahn A 81, westlich der Ortslage Schönfeld und erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.-Nrn.: 3354/0, 3355/0 und 3356/0 der Gemarkung Ilmspan und die Grundstücke Flst.-Nrn. 6302/0 und 6302/1 z.T. der Gemarkung Schönfeld. Es umfasst eine Fläche von ca. 7,6 ha. Der räumliche Geltungsbereich der 24. Änderung ist im abgebildeten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt (rot umrandete, orangen  dargestellte Fläche).
     
  3. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, M 1:5.000, und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 20. Juni 2023, in der Zeit vom

    Montag, 16. Oktober 2023 bis einschließlich Montag, 20. November 2023

    zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 während der üblichen Dienstzeiten oder nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 09341/803-23 oder per E-Mail unter: stephanie.merz@tauberbischofsheim.de, öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraums besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

    Die Unterlagen können während dieser Frist auch auf den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 17), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) eingesehen werden.

    Zudem ist es möglich, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen einzusehen und abzurufen.
     
  4. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.

          Gegenstand der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Gemarkungen Ilmspan und Schönfeld.

Tauberbischofsheim, 25. September 2023

gez.

Anette Schmidt
Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 beschlossen, den im Gemeinsamen Ausschuss am 13. April 2022 gefassten Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans zu ändern mit dem Inhalt, dass die Darstellung der Sonderbaufläche Wind (S) „KÖN1“ entfällt.
     
  2. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich nun auf die Darstellung von fünf Sonderbauflächen Wind (S) in der Gemeinde Königheim; auf der Gemarkung Pülfringen die Flächen „KÖN2“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9088) und Fläche „KÖN3“ mit 7,8 ha (Teil aus Flst.-Nr. 9224) und auf Gemarkung Brehmen Fläche „KÖN4“ mit 5,4 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3), „KÖN5“ mit 6,1 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5902/3) und „KÖN6“ mit 5,7 ha (Teil aus Flst.-Nr. 5901). Die räumlichen Geltungsbereiche der fünf Sonderbauflächen sind im abgebildeten unmaßstäbliche Lageplan dargestellt.
     
  3. Der Beschluss des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach vom 14. September 2023 über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
     
  4. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach hat zugleich in öffentlicher Sitzung am 14. September 2023 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung M 1:15.000 und der Begründung, jeweils vom 25. August 2023, sowie dem Umweltbericht vom August 2023, in der Zeit von

    Montag, 9. Oktober 2023 bis einschließlich Montag, 13. November 2023

    zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit auf dem Bürgermeisteramt der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Bauordnungsamt, Klosterhof, Hauptstraße 35, Zimmer-Nr. 112 während der üblichen Dienstzeiten oder nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 09341/803-23 oder per E-Mail unter: stephanie.merz@tauberbischofsheim.de, öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraums besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen zu den vorgenannten Unterlagen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
    Die Unterlagen können während dieser Frist auch auf den Bürgermeisterämtern Großrinderfeld (Marktplatz 6, Zimmer-Nr. 17), Königheim (Kirchplatz 2, Zimmer.-Nr. 306) und Werbach (Hauptstraße 59, Bürgerbüro) eingesehen werden.
    Zudem ist es möglich, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de/bauleitplanungen einzusehen und abzurufen.
     
  5. Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
    Der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach wurde erstmals am 17. Januar 1986 genehmigt und in der Folge mehrfach geändert.
    Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steuerung der Windkraftnutzung“ weist auf den genannten Flächen bisher keine Windenkraftnutzung aus. Die Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bisher als Waldflächen dargestellt. Gegenstand der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit die Darstellung von insgesamt fünf „Sonderbauflächen Wind“ für die Errichtung von Windkraftanlagen in Ergänzung zur gesamträumlichen Planung zur Steuerung der Windkraftnutzung.

Tauberbischofsheim, 25. September 2023

gez.

Anette Schmidt
Bürgermeisterin

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reißklinge“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen

hier: Amtliche Bekanntmachung des Einleitungs-/ Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 27.02.2023 in öffentlicher Sitzung dem Antrag des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie gem. § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ erstreckt sich auf die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 4560, 4550, 4400, 4390, 4380, 4370, 4360, 4407 (Teilfläche), 4435, 4420, 4415, 4251 (Teilfläche), 4292, 4280, 4270 und 4271 der Gemarkung Brehmen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen geschaffen werden. Geplant ist ein Sondergebiet „Photovoltaik“ zu schaffen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.

Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ ist der nachfolgende Lageplan vom 26.01.2023 maßgebend.

Der Einleitungs-/Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 27.02.2023 wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

Königheim, den 08.03.2023
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ritterberg III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ritterberg III“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzberg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzberg“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Darre“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Darre“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Brehmen geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altheimer Steige“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, sowie Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“ Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Altheimer Steige“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung die Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“, Gemarkung Pülfringen, beschlossen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Pülfringen geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister