Gemeinde Königheim

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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reißklinge“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen

hier: Amtliche Bekanntmachung des Einleitungs-/ Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 27.02.2023 in öffentlicher Sitzung dem Antrag des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie gem. § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ erstreckt sich auf die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 4560, 4550, 4400, 4390, 4380, 4370, 4360, 4407 (Teilfläche), 4435, 4420, 4415, 4251 (Teilfläche), 4292, 4280, 4270 und 4271 der Gemarkung Brehmen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen geschaffen werden. Geplant ist ein Sondergebiet „Photovoltaik“ zu schaffen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.

Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ ist der nachfolgende Lageplan vom 26.01.2023 maßgebend.

Der Einleitungs-/Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 27.02.2023 wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

Königheim, den 08.03.2023
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ritterberg III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Ritterberg III“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzberg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzberg“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Königheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Königheim geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Darre“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Darre“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Brehmen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Brehmen geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altheimer Steige“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB, sowie Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“ Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Altheimer Steige“, Gemeinde Königheim, Gemarkung Pülfringen im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung die Teiländerung des Bebauungsplans „Am großen Baum“, Gemarkung Pülfringen, beschlossen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauplätze im Ortsteil Pülfringen geschaffen werden.

Es handelt sich um die Einbeziehung einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² für Wohnnutzung im Anschluss an eine bestehende Wohnbebauung, weshalb der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es ist jedoch notwendig eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zu erstellen. Sobald hierzu ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Königheim, 20.12.2022
gez. Krug, Bürgermeister