hier: Amtliche Bekanntmachung des Einleitungs-/ Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 27.02.2023 in öffentlicher Sitzung dem Antrag des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie gem. § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ erstreckt sich auf die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 4560, 4550, 4400, 4390, 4380, 4370, 4360, 4407 (Teilfläche), 4435, 4420, 4415, 4251 (Teilfläche), 4292, 4280, 4270 und 4271 der Gemarkung Brehmen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen geschaffen werden. Geplant ist ein Sondergebiet „Photovoltaik“ zu schaffen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.
Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reißklinge“ ist der nachfolgende Lageplan vom 26.01.2023 maßgebend.
Der Einleitungs-/Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 27.02.2023 wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.
Königheim, den 08.03.2023
gez. Krug, Bürgermeister