Die Anlage 1 (Gebührenregelung für die Betreuungsangebote im Bildungshaus Königheim) wird im Sinne des § 7. Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtung Königheim zum 01.09.2021 in Kraft gesetzt. Die bislang gültige Anlage tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
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