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Öffentliche Bekanntmachung der Einziehung des Feldwegs, Flst.Nr. 13258, Gemarkung Gissigheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Königheim hat am 26. April 2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung  vom  11.5.1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683), zuletzt geändert am 12.11.2020 (GBl. S. 1039), die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche Flst.Nr. 13258, Gemarkung Gissigheim, beschlossen. Die Fläche ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt und soll dem öffentlichen Verkehr entzogen werden. Die Fläche ist entbehrlich, da alle angrenzenden Grundstückseigentümer über andere öffentliche Wegeflächen an ihre Grundstücke gelangen.
  
Die Absicht der Einziehung der Verkehrsfläche wurde im Amtsblatt Nr. 17 der Gemeinde Königheim vom  01.05.2021 öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen gegen diese Einziehung wurden nicht erhoben.
Das oben genannte Grundstück gilt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung als eingezogen. Nach § 7 Abs. 7 Straßengesetz Baden-Württemberg verliert dieses Grundstück die Eigenschaft als öffentlichen Straße, der Gemeingebrauch erlischt und die Sondernutzung entfallen.
 
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Königheim, Kirchplatz 2, 97953 Königheim oder bei der Behörde, die über den Widerspruch entscheidet, dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, einzulegen.
 
Königheim, 03.08.2021
gez. Krug, Bürgermeister