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MEIN SCHNELLTEST IST POSITIV - WAS MUSS ICH JETZT TUN?

Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Personen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter.

Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen.

1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)!

  • Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
  • Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind geimpft oder genesen) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch geimpfte oder genesene Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen.
  • Ihre Absonderung endet in der Regel 14 Tage nach dem Testergebnis oder dem Beginn von Symptomen.
  • Die Absonderung endet bereits vorzeitig, wenn ein nachträglich durchgeführter PCR-Test negativ ist mit dem Vorliegen des negativen Ergebnisses. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Das negative Testergebnis muss nur vorgelegt werden, wenn die zuständige Behörde dies explizit verlangt. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei.
  • Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst auf!

2. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen!

  • Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden.
  • Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonderung (Quarantäne) begeben, außer diese waren innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich an COVID-19 erkrankt oder sind vollständig geimpft und haben keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten. 
  • Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich.
  • Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel 10 Tage nach Ihrem Testergebnis oder dem Auftreten der ersten Symptome bei Ihnen (je nachdem was zuerst auftrat), sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst Symptome entwickeln und/oder positiv getestet werden. Zudem bestehen folgende Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne der Haushaltsmitglieder, sofern diese keine Symptome zeigen:

1. ab dem fünften Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag,
2. ab dem fünften Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag bei Personen, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung getestet werden oder
3. ab dem siebten Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag.

  • Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsmitglieder) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
  • Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflichtungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden.

3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen!

  • Selten zeigen Antigen-Schnelltests auch falsch positive Ergebnisse an. Ihr positives Ergebnis sollte deshalb mittels eines zuverlässigeren PCR-Tests bestätigt werden.
  • Wenn Sie den Schnelltest in der Schule, beim Arbeitgeber oder im Rahmen des Zugangs zu einem Dienstleister (z.B. Friseur) selbst durchgeführt haben und dabei von einer geeigneten Person überwacht wurden, besteht eine Pflicht zu einer nachfolgenden PCR-Testung.
  • Wenden Sie sich an eine Teststelle, um Ihr Antigen-Schnelltestergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen. Der PCR-Test ist in diesem Fall kostenfrei. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefonnummer 116 117. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten.
  • Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Abstand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2 Maske) sind dabei unbedingt zu beachten und nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel zu verzichten. 
  • Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR-Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses!

4. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt

  • Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden.
  • Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nutzen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise:

-  FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-undantworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/quarantaene-undisolierung/

  • Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Ortspolizeibehörde