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Amtliche Bekanntmachung zur Grundsteuer 2022

Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Königheim für das Jahr 2022 wurden den Steuerpflichtigen im Januar bereits zugestellt. Für die Steuerpflichtigen, die für das Jahr 2022 die gleichen Grundsteuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, erfolgt eine gesonderte Feststellung durch schriftlichen Bescheid n i c h t  mehr. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als sei ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Königheim, Steueramt, Kirchplatz 2, 97953 Königheim, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eingelegt werden. Die Frist ist auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, gewahrt.
Königheim, 15. Januar 2022
Krug, Bürgermeister