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Kostentragung bei Rohrbrüchen an Hausanschlussleitungen

Immer wieder treten Wasserrohrbrüche auf, auch an Hausanschlussleitungen. Wer für die Reparaturkosten aufkommen muss, ist oftmals den Gebäudeeigentümern nicht bekannt. Es wird deshalb auf Folgendes hingewiesen:
 

Was sind Hausanschlussleitungen?

Die Hausanschlüsse stellen die Verbindung der Anlage des Anschlussnehmers mit dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz dar. Der Hausanschluss umfasst die gesamte Anschlussleitung zwischen dem Verteilungsnetz und der Hauptabsperrvorrichtung (vor der Wasseruhr) sowohl in der öffentlichen als auch in der privaten Grundstücksfläche.
 
 Die Hausanschlussleitung beginnt somit bei der Abzweigung von der Hauptleitung im Straßenbereich und endet an der Wasseruhr. Verläuft der Hausanschluss streckenweise parallel zur Hauptleitung, so zählt dieser Bereich nicht zur Hausanschlussleitung.
 

Rechtsgrundlagen

Nach § 10a des Kommunalabgabengesetzes können die Gemeinden die Kosten für die Herstellung und die Unterhaltung von Hausanschlussleitungen vom Grundstückseigentümer verlangen. § 15 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Königheim konkretisiert die Voraussetzungen für den Kostenersatz. Die Gemeinde verlangt demnach für die Herstellung und Unterhaltung der Hausanschlussleitungen Kostenersatz vom Anschlussnehmer.
 

Was sind Unterhaltungsmaßnahmen?

Zur Unterhaltung der Hausanschlüsse zählen alle Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung einer Leitung. Hierzu sind insbesondere Rohrbrüche zu zählen. Besonders bei älteren Wasserversorgungsleitungen treten zunehmend Rohrbrüche auf. Um den Wasserverlust bei einem Rohrbruch möglichst gering zu halten, ist eine schnelle Schadensbehebung von großer Bedeutung. Das Stadtwerk Buchen behebt in Zusammenarbeit mit einer von ihr beauftragten Baufirma Rohrbrüche umgehend und trägt somit dazu bei, dass kein größerer Wasserverlust entsteht. Der Grundstückseigentümer wird bei der Reparatur, bezüglich einer eventuellen Kostenübernahme (innerhalb vom Grundstück) in Kenntnis gesetzt.
 

Kostenerstattung / Prüfung /

Versicherungsbedingungen

Die Kosten für die Behebung eines Rohrbruches an der Hausanschlussleitung, die nicht in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft, werden dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. In manchen Gebäudeversicherungen sind Wasserrohrbrüche, die auf dem privaten Grundstück entstanden sind, abgedeckt. Den Gebäudeeigentümern wird empfohlen, ihre Versicherungen darauf hin zu prüfen.
 
Eine Wohngebäudeversicherung schließt in der Regel der Eigentümer des Hauses ab. Wer zur Miete wohnt, für den entfällt diese Police also. Oft werden die Kosten für die Police zwar über die Nebenkosten auf die Mieter übertragen, Versicherungsnehmer ist aber trotzdem der Hausbesitzer.
 
Bei Fragen steht Ihnen Herr Dörr mit der Rufnummer 09341/9209-32) gerne zur Verfügung.