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CoronaVO Absonderung - Änderungen seit 26.01.2022 in Kraft

Die Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Änderung der CoronaVO Absonderung wurde am 25. Januar 2022 notverkündet und trat am 26. Januar 2022 mit u.a. folgenden Änderungen in Kraft.
 

  • Künftig gelten nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle. Konkret sind damit Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:
  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

 

  • Es wird klargestellt, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.

 

  • Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest, zum Beispiel in einem Testzentrum, erfolgen.

 
Weitere Informationen zum Coronavirus erhalten Sie online unter www.main-tauber-kreis.de.
 
Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Termine für eine Coronavirus-Schutzimpfung online zu buchen.
 
Am Dienstag Abend lag der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) erstmals über 1.000. Daher ist es besonders wichtig, die Vorgaben im „Handlungsleitfaden zum Verhalten bei Infektion oder Infektionsgefahr“ zu beachten. Diesen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.