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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 12. Juni 2023

Zu Beginn der Sitzung begrüßte der Vorsitzende Herrn Arno Würzberger, der Anfang Juni seinen Dienst als Vollzeitbeschäftigter bei der Gemeinde Königheim begonnen hat.
Als technischer Sachbearbeiter im Bauamt ist Herr Würzberger unter anderem für die Unterhaltung der gemeindlichen Infrastruktur und die Begleitung der gemeindeeigenen Bau-, Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen verantwortlich.
Als Nächstes informierte Bürgermeister Krug, dass Frau Julia Böhrer seit dieser Woche, im Rahmen ihres Studiums zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, ein dreimonatiges Praktikum bei der Gemeindeverwaltung Königheim absolviert.
 
Daraufhin folgte der Tagesordnungspunkt

Anpassung der Elternbeiträge für die KiTa Königheim.

Man orientierte sich hierbei, wie jedes Jahr, an den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs.
Für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 wurden dementsprechend die Gebühren anhand der Empfehlungen in Höhe von 8,5 % angepasst.
Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.
 
Für die Regelgruppen lauten die künftigen Beiträge auf der Basis von 12 Monatsbeiträgen im Einzelnen:
 
                                                                    bisher           2023/24
-   für das Kind aus einer Familie
mit einem Kind, monatlich                            127,00 €    138,00 €
-   für ein Kind aus einer Familie mit zwei
Kindern unter 18 Jahren, monatlich               99,00 €    107,00 €
-   für ein Kind aus einer Familie mit drei
Kindern unter 18 Jahren, monatlich               66,00 €      72,00 €
-   für ein Kind aus einer Familie mit vier und
mehr Kindern unter 18 Jahren, monatlich     22,00 €      24,00 €
 
Im Detail werden die Gebühren in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
 
Sodann erfolgte die Beschlussfassung über die 

Kalkulation der Benutzungsgebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte und die zweite Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Die Kosten für die gemeindeeigene Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in der Dorfstr. 23, Königheim Pülfringen wurden zuletzt 2001 kalkuliert. Aufgrund der steigenden Energiepreise und unter Berücksichtigung der für die Gemeinde entstehenden Kosten wurde eine neue, kostendeckende Benutzungsgebühr errechnet.
Dieser und der daraus resultierenden Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
 
Flüchtlinge, welche innerhalb privatrechtlicher Mietverhältnisse untergebracht sind, sind nicht von der neuen Kalkulation und Satzungsänderung betroffen.
 
Anschließend wurde dem

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb von Hochwasserrückhaltebecken

rückwirkend zum 01.01.2019 vom Gemeinderat zugestimmt.

Für den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) in Königheim ist die Bestellung eines technischen Betriebsbeauftragten erforderlich. Hierzu konnte zwischen den Gemeinden Hardheim, Höpfingen und Königheim eine Kooperation erzielt werden. Der technische Betriebsbeauftragte ist bei der Gemeinde Hardheim beschäftigt. Die der Gemeinde Hardheim hierfür entstehenden Kosten werden jährlich mit den beteiligten Kommunen anhand der Stundendokumentation abgerechnet.
Für die Zusammenarbeit ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.
 
Zum Abschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zu

2 Bauanträgen

das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zum Bauantrag auf Neubau eines Sendemastes auf Gemarkung Pülfringen direkt angrenzend an den Hochbehälter Brehmen wurde das gemeindliche Einvernehmen erneut nicht erteilt.

Im Rahmen der Anhörung über die geplante Errichtung einer Hochfrequenzanlage der Vantage Towers AG (Vodafone) auf dem vorhandenen Mast Flst. Nr. 8552, Gemarkung Pülfringen, wurde seitens des Gemeinderats mehrheitlich die Zustimmung zur Errichtung erteilt.