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Kommunaler Friedhof Brehmen

Für die Benutzung des kommunalen Friedhofs in Brehmen gibt es aus dem Jahr 2004 eine Vereinbarung zwischen der evangelischen und der katholischen Kirchengemeinde Brehmen sowie der bürgerlichen Gemeinde Königheim. Diese Vereinbarung sieht vor, dass Bestattungen in Brehmen künftig nur noch auf dem Gemeindefriedhof stattfinden sollen. Ausnahme hierbei ist, wenn der erstverstorbene Ehegatte bereits auf einem der kirchlichen Friedhöfe beigesetzt wurde. Diese Vereinbarung wird seit Herbst 2017 umgesetzt.
 
In dem Vertrag aus dem Jahr 2004 wurde auch geregelt, dass die Grabnutzungsgebühren von der Gemeinde Königheim erhoben werden, sofern die Ruhezeit von 25 Jahren des erstverstorbenen Ehegatten abgelaufen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde in diesem Fall die Grabnutzungsgebühren nach der gemeindlichen Satzung erhebt.