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Wasser- bzw. Abwasserabrechnung für das Jahr 2020 Hier: reduzierte Mehrwertsteuer bei der Wasserabrechnung 2020

Die Wasser- bzw. Abwasserabrechnungen für das Jahr 2020 wurden oder werden Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt.
Aufgrund des Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die Mehrwertsteuer für Wasserabrechnungen, die ihren Abrechnungsstichtag zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 haben von 7% auf 5% reduziert.
Bei uns erfolgt die Abrechnung mit dem Stichtag 31.12.2020 und unterliegt somit für das komplette Jahr 2020 dem Steuersatz von 5%. Eine Anpassung der Abschläge wurde damals im Jahr 2020 nicht vorgenommen.
In der zugesellten Wasserabrechnung wurde dies auch im Abrechnungsteil dargestellt. Die Mehrwertsteuerregelung bezieht sich jedoch nur auf die Wassergebühren und die Grundgebühr für den Wasserzähler. Die Schmutzwasser-   bzw. Niederschlagsflächengebühren unterliegen nicht der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für das Jahr 2021 wurden die Abschläge wieder mit 7 % MwSt kalkuliert.
Der Zählerstand wurde anhand des durchschnittlichen Jahresverbrauches vom Ablesedatum bis zum 31.12.2020 hochgerechnet.
 
Bitte überprüfen Sie die Vorauszahlungsraten für das Jahr 2021. Sollten Ihnen diese zu hoch oder zu niedrig vorkommen, bitten wir um einen kurzen Rückruf.
 
Außerdem bitten wir die Abbucher um Beachtung und die Barzahler um die entsprechenden Veranlassungen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Dörr mit der Rufnummer 09341/9209-32 gerne zur Verfügung.